Drucksache - DS/1721/V  

 
 
Betreff: Kein Sonderbaurecht für SIGNA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Jösting, Katja/Nöll, Oliver
2. Gerold, Annika/Schwarze, Julian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg wendet sich gegen das Ansinnen des Senats, das Planungsvorhaben der SIGNA am Standort Hermannplatz an sich zu ziehen.

 

Das Vorhaben der SIGNA am Standort Hermannplatz ist umstritten. Kritisiert werden die Architektur, Baumasse, geplante Nutzungen und deren Auswirkungen auf das ansässige Gewerbe und die umliegende Wohnbebauung sowie die mangelnde Einbindung ins Quartier.

 

Durch den drohenden Wegfall einer enormen Zahl von Arbeitsplätzen bei Karstadt hat sich die Diskussion verändert. Der Senat versucht, die massiven wirtschaftlichen Einbrüche durch den Lockdown abzufedern und zu kompensieren, sowie möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings enthält der vereinbarte Letter of Intent keinerlei Zusagen über den Behalt der jetzigen Verkaufsfläche von Karstadt in der Zukunft oder eine Garantie für jetzigen Beschäftigten während der Bauphase. Stattdessen enthält er Zusagen für ein Bebauungsplanverfahren auf Landesebene.

 

Vor dem Hintergrund, dass seitens der SIGNA schon vor Corona Standortschließungen geplant waren, dass der Unternehmenszweck auch eher die Immobilienverwertung und weniger der großflächige Einzelhandel ist, und der Praxis Häuser zu schließen, die nicht etwa unrentabel, sondern nur nicht im Immobilienbesitz der SIGNA sind, haben wir erhebliche Kritik an der Kopplung der Bauleitplanung an die vermeintliche Sicherung von Arbeitsplätzen. Verschärft wird dieses unsachgemäße Kopplungsgeschäft durch seine Unausgewogenheit: wenige Jahre vermeintliche Sicherung von Arbeitsplätzen gegen jahrzehntelang geltendes und immens wertsteigerndes Baurecht.

 

Dass einem Bezirk, von dem man offensichtlich Widerstand gegen die Pläne der SIGNA erwartet, die Planungshoheit entzogen werden soll, erinnert an vergleichbare Fälle mit schlechtem Ausgang, allen voran das Cuvry-Gelände. Man kann der Kritik an einem Planungsvorhaben nicht entgehen, in dem man es in vermeintlich leichter zu bespielenden Gefilden ansiedelt. Wir gehen fest davon aus, dass das Abgeordnetenhaus dieses Planungsvorhaben mit der gleichen Aufmerksamkeit betrachten wird, wie diese BVV es bisher getan hat, und dass letztlich städtebauliche Kriterien über die Entwicklung des Standortes entscheidend sein werden.

 

Die BVV lehnt jede Instrumentalisierung des Baurechts ab.

 

 
 

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