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Drucksache - DS/1400/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich nachdrücklich bei der zuständigen Senatsverwaltung für ein durchgängiges Tempo 30 auf der Boxhagener Straße einzusetzen. Bisher gilt das Tempolimit nur zwischen 22 und 6h. Das Ausrufen der Verkehrswende allein reicht nicht, Taten müssen dann auch folgen. Begründung Die Überquerung der Boxhagener Straße birgt besonders für Kinder enorme Gefahren. Vom eingerichteten Tempolimit profitieren sie aber leider gar nicht. Gemäß des Koalitionsvertrages sollen besonders Kinder auf dem Weg zur Schule von der Einrichtung von Tempo 30-Zonen profitieren.
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 14.11.2019 Der Antrag wird zurückgezogen. |
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