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Drucksache - DS/1245/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Der Beantwortung möchte ich zunächst eine Vorbemerkung voranstellen:
Nach der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung) werden bestimmte Bäume in Berlin unter Schutz gestellt.
Eine Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Umwelt- und Naturschutzamt) erlaubt.
Allerdings verpflichtet die Baumschutzverordnung das Umwelt- und Naturschutzamt, die Genehmigung unter anderem dann zu erteilen, wenn eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Oder wenn eine solche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird.
Zu dieser Konstellation kommt es regelmäßig bei genehmigungsfähigen Bauvorhaben. In diesem Falle »verdrängt« das Bauvorhaben den Baum/die Bäume, die der zulässigen Nutzung im Wege stehen.
Hiervon ausgehend beantworten sich die Fragen wie folgt:
Ja, im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung.
Ja, im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung.
Ja, der Bezirk ist laut der vom Land Berlin erlassenen Baumschutzverordnung dazu verpflichtet.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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