Drucksache - DS/1245/V  

 
 
Betreff: Weitere Bebauung Revaler Spitze II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Lag für die Baumfällung auf dem Gelände Revaler Strasse 29 (ehemals Club Rosis) eine entsprechende Genehmigung vor?

 

  1. Soll der Baum auf dem Grundstück Revaler Strasse 31 nach Antragslage gefällt werden?

 

  1. Falls ja, wird der Bezirk das genehmigen?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Der Beantwortung möchte ich zunächst eine Vorbemerkung voranstellen:

 

Nach der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung) werden bestimmte Bäume in Berlin unter Schutz gestellt.

 

Eine Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Umwelt- und Naturschutzamt) erlaubt.

 

Allerdings verpflichtet die Baumschutzverordnung das Umwelt- und Naturschutzamt, die Genehmigung unter anderem dann zu erteilen, wenn eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Oder wenn eine solche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird.

 

Zu dieser Konstellation kommt es regelmäßig bei genehmigungsfähigen Bauvorhaben. In diesem Falle »verdrängt« das Bauvorhaben den Baum/die Bäume, die der zulässigen Nutzung im Wege stehen.

 

Hiervon ausgehend beantworten sich die Fragen wie folgt:

 

  1. Lag für die Baumfällung auf dem Gelände Revaler Strasse 29 (ehemals Club Rosis) eine entsprechende Genehmigung vor?

 

Ja, im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung.

 

  1. Soll der Baum auf dem Grundstück Revaler Strasse 31 nach Antragslage gefällt werden?

 

Ja, im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung.

 

  1. Falls ja, wird der Bezirk das genehmigen?

 

Ja, der Bezirk ist laut der vom Land Berlin erlassenen Baumschutzverordnung dazu verpflichtet.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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