Drucksache - DS/1243/V  

 
 
Betreff: Markthalle Neun
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass im Kaufvertrag der Markthalle Neun mit der Großmarkt GmbH eine Nutzungsbindung für die Markthalle festgeschrieben ist, die den Käufer verpflichtet, für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, Änderungen vom Nutzungskonzept mit dem Verkäufer abzustimmen bzw. sich vom Verkäufer genehmigen zu lassen?

 

  1. Ist die Ansiedlung eines großflächigen Drogeriemarktes in dem Nutzungskonzept vorgesehen?

 

  1. Wenn nein, wann und mit welcher Begründung hat die Großmarkt GmbH den Änderungen der vorgesehenen Nutzung zugestimmt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass im Kaufvertrag der Markthalle Neun mit der Großmarkt GmbH eine Nutzungsbindung für die Markthalle festgeschrieben ist, die den Käufer verpflichtet, für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages, Änderungen vom Nutzungskonzept mit dem Verkäufer abzustimmen bzw. sich vom Verkäufer genehmigen zu lassen?

 

Der Kaufvertrag liegt dem Bezirksamt nicht vor. Auf Nachfrage bei der Großmarkt GmbH wurde uns mitgeteilt, dass der § 6 des Kaufvertrages eine Nutzungsbindung über 15 Jahre regeln würde. Danach bedürfen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Nutzung  der Zustimmung der Verkäuferin.

 

  1. Ist die Ansiedlung eines großflächigen Drogeriemarktes in dem Nutzungskonzept vorgesehen?

 

In der von der Markthalle Neun im Jahre 2011 erstellten Broschüre „Markthalle Neun - unser Konzept“ wird von einem sukzessiven Auszug von KIK, ALDI und DROSPA ausgegangen. Die dadurch gewonnen Flächen sollten kleinteilig genutzt werden. Der Auszug von ALDI war hier für 2014 anvisiert.

 

Nach Informationen der Großmarkt GmbH wäre die Ansiedlung eines großflächigen Drogeriemarktes im Nutzungskonzept nicht vorgesehen.

 

  1. Wenn nein, wann und mit welcher Begründung hat die Großmarkt GmbH den Änderungen der vorgesehenen Nutzung zugestimmt?

 

Auf Nachfrage hat uns die Großmarkt GmbH mitgeteilt, dass sie den Änderungen der vorgesehenen Nutzung nicht zugestimmt hat. Eine Nutzungsänderung sei bislang auch noch nicht angezeigt worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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