Drucksache - DS/0823/V  

 
 
Betreff: Leerstehendes Gebäude Petersburger Straße 16 im Ortsteil Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Buhl, ThorstenBuhl, Thorsten
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Wohnhaus Petersburger Straße 16 im Ortsteil Friedrichshain seit über 15 Jahren leer steht steht?

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt, um die vorhandenen Wohnungen wieder dem Mietmarkt zu übergeben?

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt vorzugehen, um die Wohnungen wieder dem allgemeinen Mietmarkt zuzuführen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin            

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Die Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Wohnhaus Petersburger Straße 16 im Ortsteil Friedrichshain seit über 15 Jahren leer steht?

 

Der Leerstand wurde im Dezember 2015 aufgenommen.

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt, um die vorhandenen Wohnungen wieder dem Mietmarkt zu übergeben?

 

Es erfolgte eine Ermittlung von Amts wegen. Der Eigentümer reichte eine Baugenehmigung aus 2012/13 ein (vor Inkrafttreten des ZwVbG), die eine komplette Umnutzung/ Umwandlung des Gebäudes in Gewerbe erlaubt.

Die Baugenehmigung wurde auf Antrag des Eigentümers zweimal nunmehr bis zum 19.09.2018 verlängert.

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt vorzugehen, um die Wohnungen wieder dem allgemeinen Mietmarkt zuzuführen?

 

Mit der bis 19.09.2018 erteilten Baugenehmigung wurde dem Vorhaben der Umnutzung der Bestandsgebäude Kochhannstraße 39 und Petersburger Straße 14 und 16 in ein Hotel entsprochen. Seit Frühjahr 2018 laufen auf Grundlage dieser Genehmigung Bauarbeiten auf dem Grundstück.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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