Drucksache - DS/2147/IV  

 
 
Betreff: Für den Schutz und Erhalt unserer lebenswerten Umwelt!
Städtebauliche Entwicklungskonzeption für Friedrichshain, Bereich westlich der Straße der Pariser Kommune, unter Beachtung der Auswirkungen der globalen Klimafolgen und der toxischen Luftverunreinigungen aus dem Bereich Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürger*inVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:Einwohner*innenantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
18.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Vorberatung
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
Beirat für Menschen mit Behinderung Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Unterlagen zum EwA Fhain West  

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nachfolgende Einwohner*innenantrag "r den Schutz und Erhalt unserer lebenswerten Umwelt" wurde am 29.02.2016 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht.

In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 2.386 Unterstützungsunterschriften geprüft.

 

Mit 2.066 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohner*innenantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).

 

 

Kristine Jaath

Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die im "Masterplan Friedrichshain" der WBM dargestellten Baumaßnahmen stellen trotz zahlenmäßiger Reduzierung schwere Eingriffe in die bauliche und natürliche Umwelt und die weitere Gesunderhaltung der betroffenen Anwohner dar. Die langfristigen negativen städtebaulichen Auswirkungen sind vor allem auf der Basis des wiederholt anwendbaren § 34 BauGB keinesfalls in ausreichendem Maße einzelfallweise auf Dauer zufriedenstellend zu bewältigen.
    Als von den Nachverdichtungsabsichten der WBM in Friedrichshain-West unmittelbar Betroffene fordern wir deshalb die exakte Umsetzung des Beschlusses der DS/1752/IV der BVV vom 15.07.2015, insbesondere die Anwendung verbindlicher Bauleitplanungen für die Gesamtheit und spezielle Teilbereiche des Gebietes Friedrichshain-West durch das Bezirksamt.
     
  2. r den in der DS/1752/IV genannten städtischen Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, MolIstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße sind vor Beginn aller
    weiteren baulichen Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich städtebaulicher Wettbewerbe, aktuelle Umweltgutachten zur Erlangung von Planungshinweisen, Herstellung von bzw. Annäherung an Umweltgerechtigkeit unter besonderer Berücksichtigung der künftig fortschreitenden Klimaveränderungen von externen Gutachtern einzuholen. Diese Planungshinweise sind allen weiteren Arbeiten zu Grunde zu legen.
     
  3. Die wiederholten Grenzwertüberschreitungen von verkehrsbedingten toxischen Luftschadstoffen im Bereich der Straßenzuges Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee/Alexanderplatz und seiner beiderseitigen Nebenräume sind Veranlassung, im Zuge der Durchführung von DS/1752/IV Einschätzungen und Maßnahmen zur Straßenverkehrsentwicklung (Durchgangs- sowie Quell- und Zielverkehre, einschließlich ruhender Verkehr) des o. g. Untersuchungsgebietes zu treffen. Daraus sind Schutzmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftreinheit als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit abzuleiten, z. B. Verkehrsberuhigungen, Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen.

 

 

Begründung:

Wir, die Einwohner von Friedrichshain-West und deren Unterstützer, appellieren an die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, uns allen eine demokratischere und sozial gerechtere Form der Entscheidungsfindung zu den Baumaßnahmen in unserem bewährten heimatlichen Umfeld zu verschaffen, nämlich einen an  den globalen und regionalen Klimaauswirkungen orientierten nachhaltigen Städtebau - und dies im Weg über verbindliche Bebauungsplanungen in Friedrichshain-West; und nicht mit - wie bisher - allein auf kurzsichtige Wunschvorstellungen begründeten Nachverdichtungen über § 34 BauGB.

Die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg - entgegen Beschlusslage zur DS/1752/IV - geäerte Absicht, für das Untersuchungsgebiet auf verbindliche Bauleitplanungen zugunsten der Anwendung von § 34 BauGB zu verzichten, stellt einen verweigerten Respekt gegenüber der kommunalpolitischen Sachkunde der Bezirksverordneten-versammlung dar. Des Weiteren ist die Vorenthaltung verbindlicher Bauleitplanungen gegenüber den betroffenen Anwohnern eine Verweigerung demokratischer Grundrechte und eine Ungleichstellung gegenüber anderen ähnlichen Plan-Gebieten mit Bauleitplanung.

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Allein die mehrfach vorhandene, höhere zentralstädtische Umweltbelastung des Planungsraumes Karl-Marx-Allee ("Hitzeinseln" +10°C, ganztägige Lärm-, Luftschadstoff- und Verkehrsbelastung) beweist die missachtete - anderen, weniger belasteten Gebieten gegenüber geübte - Umweltgerechtigkeit für Friedrichshain-West.

 

Ebenso begründen die Herstellung von unerlässlicher Verfahrensgerechtigkeit sowie die legitime Annäherung an Umweltgerechtigkeit im Planungsraum unbedingtes Bauleitplanungserfordernis.

 

Nach Beschlussfassung der DS/1752/IV, betreffend Städtebauliche Entwicklungs-konzeption für Friedrichshain, Bereich westlich der Stre der Pariser Kommune, wurde vom Bezirksstadtrat Panhoff, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Standpunkt vertreten, dass für den Beschluss gemäß DS/1752/IV eine Bebauungsplanung nicht durchzuführen sei, da kein Planerfordernis vorliege und infolgedessen nach § 34 BauGB vorzugehen sei.

 

 

Als Vertrauenspersonen wurden benannt:

 

                            Herr Dr. Reinhard Brodale

                            Herr Hans-Joachim Trappen

                            Frau Heidemarie Wienert

 

 

BVV 27.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten zur gemeinsamen Beratung mit den Ausschüssen für Gesundheit und Inklusion, für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, für Kultur und Bildung, für Schule, für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Jugendhilfeausschuss, für Wirtschaft und Ordnungsamt und des Behindertenbeirats

 

 

StadtQM 18.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die im "Masterplan Friedrichshain" der WBM dargestellten Baumaßnahmen stellen trotz zahlenmäßiger Reduzierung schwere Eingriffe in die bauliche und natürliche Umwelt und die weitere Gesunderhaltung der betroffenen Anwohner dar. Die langfristigen negativen städtebaulichen Auswirkungen sind vor allem auf der Basis des wiederholt anwendbaren § 34 BauGB keinesfalls in ausreichendem Maße einzelfallweise auf Dauer zufriedenstellend zu bewältigen.
    Als von den Nachverdichtungsabsichten der WBM in Friedrichshain-West unmittelbar Betroffene fordern wir deshalb die exakte Umsetzung des Beschlusses der DS/1752/IV der BVV vom 15.07.2015, insbesondere die Anwendung verbindlicher Bauleitplanungen für die Gesamtheit und spezielle Teilbereiche des Gebietes Friedrichshain-West durch das Bezirksamt.
     
  2. r den in der DS/1752/IV genannten städtischen Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, MolIstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße sind vor Beginn aller
    weiteren baulichen Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich städtebaulicher Wettbewerbe, aktuelle Umweltgutachten zur Erlangung von Planungshinweisen, Herstellung von bzw. Annäherung an Umweltgerechtigkeit unter besonderer Berücksichtigung der künftig fortschreitenden Klimaveränderungen von externen Gutachtern einzuholen. Diese Planungshinweise sind allen weiteren Arbeiten zu Grunde zu legen.
     
  3. Die wiederholten Grenzwertüberschreitungen von verkehrsbedingten toxischen Luftschadstoffen im Bereich der Straßenzuges Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee/Alexanderplatz und seiner beiderseitigen Nebenräume sind Veranlassung, im Zuge der Durchführung von DS/1752/IV Einschätzungen und Maßnahmen zur Straßenverkehrsentwicklung (Durchgangs- sowie Quell- und Zielverkehre, einschließlich ruhender Verkehr) des o. g. Untersuchungsgebietes zu treffen. Daraus sind Schutzmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftreinheit als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit abzuleiten, z. B. Verkehrsberuhigungen, Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen.

 

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die im "Masterplan Friedrichshain" der WBM dargestellten Baumaßnahmen stellen trotz zahlenmäßiger Reduzierung schwere Eingriffe in die bauliche und natürliche Umwelt und die weitere Gesunderhaltung der betroffenen Anwohner dar. Die langfristigen negativen städtebaulichen Auswirkungen sind vor allem auf der Basis des wiederholt anwendbaren § 34 BauGB keinesfalls in ausreichendem Maße einzelfallweise auf Dauer zufriedenstellend zu bewältigen.
    Als von den Nachverdichtungsabsichten der WBM in Friedrichshain-West unmittelbar Betroffene fordern wir deshalb die exakte Umsetzung des Beschlusses der DS/1752/IV der BVV vom 15.07.2015, insbesondere die Anwendung verbindlicher Bauleitplanungen für die Gesamtheit und spezielle Teilbereiche des Gebietes Friedrichshain-West durch das Bezirksamt.
     
  2. r den in der DS/1752/IV genannten städtischen Bereich zwischen Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Friedenstraße, Landsberger Allee, Otto-Braun-Straße, MolIstraße, Lichtenberger Straße und Holzmarktstraße sind vor Beginn aller
    weiteren baulichen Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, einschließlich städtebaulicher Wettbewerbe, aktuelle Umweltgutachten zur Erlangung von Planungshinweisen, Herstellung von bzw. Annäherung an Umweltgerechtigkeit unter besonderer Berücksichtigung der künftig fortschreitenden Klimaveränderungen von externen Gutachtern einzuholen. Diese Planungshinweise sind allen weiteren Arbeiten zu Grunde zu legen.
     
  3. Die wiederholten Grenzwertüberschreitungen von verkehrsbedingten toxischen Luftschadstoffen im Bereich der Straßenzuges Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee/Alexanderplatz und seiner beiderseitigen Nebenräume sind Veranlassung, im Zuge der Durchführung von DS/1752/IV Einschätzungen und Maßnahmen zur Straßenverkehrsentwicklung (Durchgangs- sowie Quell- und Zielverkehre, einschließlich ruhender Verkehr) des o. g. Untersuchungsgebietes zu treffen. Daraus sind Schutzmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftreinheit als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit abzuleiten, z. B. Verkehrsberuhigungen, Veränderungssperren, Erhaltungssatzungen.

 

 
 

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