Drucksache - DS/0179/VI  

 
 
Betreff: Schüler*innenwechsel auf weiterführende Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lang, AnnaLang, Anna
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schüler*innen wechseln im Bezirk nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule?
  2. Bleiben die Schüler*innen im Bezirk?
  3. Gibt es auch bei uns eine Bezirksqoute bzw. einen Bezirksbonus beim Wechsel auf eine weiterführende Schule wie in anderen Bezirken?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                         

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management                                

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

  1. Wie viele Schüler*innen wechseln im Bezirk nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule?

 

Zum Schuljahr 2022/23 wurden insgesamt 210 Kinder in die 5. Klassen der grundständigen Gymnasien in unserem Bezirk aufgenommen. Davon kommen 101 Kinder aus Friedrichshain-Kreuzberger Grundschulen.

 

  1. Bleiben die Schüler*innen im Bezirk?

 

Anmeldezahlen für den Übergang nach der Klasse 4 in andere Bezirke liegen uns nicht vor. Mit Sicherheit gibt es auch SuS, die an grundständigen Gymnasien in anderen Bezirken aufgenommen werden.

  1. Gibt es auch bei uns eine Bezirksqoute bzw. einen Bezirksbonus beim Wechsel auf eine weiterführende Schule wie in anderen Bezirken?

 

Einen „Bezirksbonus“ gibt es lediglich bei den Zweit- und Drittwünschen und nur beim Übergang von der Grundschule in die Klassenstufe 7, also nicht bei der Aufnahme an grundständigen Gymnasien. Ansonsten gibt es eine „Privilegierung“ beim Übergang in Klassenstufe 7 für Geschwisterkinder, wenn ältere Geschwister die gewünschte Schule bereits besuchen und für SuS mit Behinderungen, darüber hinaus für weitere Härtefälle, die jeweils individuell begründet und geprüft werden. Problemlos erfolgt der Wechsel von Klassenstufe 6 in die Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen, weil hier der Verblieb an der Schule für alle SuS garantiert wird, sofern dies gewünscht ist.

Bezirksindividuelle Auslegungs- und Spielräume beim Übergangsverfahren gibt es nicht. Diese sind berlinweit einheitlich geregelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 
 

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