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Drucksache - DS/0096/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußgänger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen.
Begründung:
Als Kommune biologische Verpflichtung sollen Strauchpflanzungen in Begrünungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand einbezogen werden. Eine Strauchauswahl wird vom Senat bereits empfohlen.
Sträucher dienen nicht nur als Nahrungsquelle für Insekten und als Habitate für einige Vogelarten, sondern stabilisieren das Grundwasser, während Bäume Verdunstungskühlung bringen. (https://www.igb-berlin.de/news/wasser-berlin) Aufgrund der Klimanotlage ist der Schutz des Grundwassers von herausragender Bedeutung.
BVV 30.03.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz
UmNat 07.04.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußgänger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen. Natürlich sollen die Anpflanzungen in Abstimmung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung am Lausitzer Platz in Einklang gebracht werden.
BVV 27.04.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußgänger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen. Natürlich sollen die Anpflanzungen in Abstimmung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung am Lausitzer Platz in Einklang gebracht werden.
BVV 31.08.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnmis genommen. |
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