Drucksache - DS/0096/VI  

 
 
Betreff: Auflagen für Strauchpflanzungen auf öffentlichen Flächen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Kallmann Dr., Brigitte 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Beratung ff
07.04.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.04.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
31.08.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Auflagen Strauchpflanzungen  
VzK zur DS/0096/VI  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußnger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen.

 

Begründung:

 

Als Kommune biologische Verpflichtung sollen Strauchpflanzungen in Begrünungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand einbezogen werden. Eine Strauchauswahl wird vom Senat bereits empfohlen.

 

Sträucher dienen nicht nur als Nahrungsquelle für Insekten und als Habitate für einige Vogelarten, sondern stabilisieren das Grundwasser, während Bäume Verdunstungskühlung bringen. (https://www.igb-berlin.de/news/wasser-berlin) Aufgrund der Klimanotlage ist der Schutz des Grundwassers von herausragender Bedeutung.

 

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz

 

 

UmNat 07.04.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußnger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen. Natürlich sollen die Anpflanzungen in Abstimmung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung am Lausitzer Platz in Einklang gebracht werden.

 

 

BVV 27.04.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Fußnger*innenzone am Lausitzer Platz sowie für alle weiteren Gestaltungen öffentlicher Flächen jeweils die Auflage zu erteilen, Strauchpflanzungen in die Planungen einzubeziehen. Die Sträucher aus der „Liste zur Auswahl gebietseigener Gehölze für Berlin“ des Senats sollen nicht in Hochbeeten gepflanzt werden, sondern Bodenkontakt haben. Die Sträucher sollen außerdem nicht so dicht zueinander gepflanzt werden, dass sie das Sicherheitsgefühl der Anwohner*innen beeinträchtigen. Natürlich sollen die Anpflanzungen in Abstimmung mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung am Lausitzer Platz in Einklang gebracht werden.

 

 

BVV 31.08.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnmis genommen.

 
 

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