Beschluss "DS/0360/VI - Sofortzuschlag und Einmalzahlung auch in der Jugendhilfe"

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 141 / 2023

Das Bezirksamt beschließt:

3.1. Das Bezirksamt nimmt die Vorlage Sofortzuschlag und Einmalzahlung auch in der Jugendhilfe zur Kenntnis.

3.2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3.3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 141 / 2023

  • DS/0360/VI - Sofortzuschlag und Einmalzahlung auch in der Jugendhilfe

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