Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 339 / 23
Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025
1. Das Bezirksamt beschließt:
1.1 Der Entwurf des bezirklichen Doppelhaushaltsplans 2024/2025 wird in Höhe der aus den dem Haushaltsplan vorangestellten Haushaltsübersichten ersichtlichen Summen der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
1.2 Die für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 dezentral ausgewiesenen pauschalen Minderausgaben sind 4 Wochen nach der Beschlussfassung des Haushaltes durch das Abgeordnetenhaus bzw. für 2025 zum 1. Januar 2025 zu untersetzen. Dem BA ist bis zum 30. November 2023 bzw. 2024 zu berichten, wie diese pauschalen Minderausgaben im folgenden Haushaltsjahr aufgelöst werden sollen.
1.3 Für den Haushaltsplanentwurf 2024/2025 wird weiterhin eine Sollstruktur Overhead mit Standards für die personelle und finanzielle Ausstattung genutzt.
1.4 Eine Optimierung des Flächenbedarfs sowie der Arbeitsorganisation sind durch die Ämter / Serviceeinheiten –bedingt durch die Einstellung neuer Beschäftigter ohne festen Arbeitsplatz- erforderlich.
1.5 Im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 werden im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung einen Anteil der Personalansätze für Maßnahmen im Gesundheitsmanagements und der Personalentwicklung eingestellt. Diese werden – ebenso wie die Mittel der Aus- und Fortbildung sowie der Supervision – bei Anwendung des § 41 LHO ausgenommen. Das gleiche gilt für die zentral bei der Serviceeinheit Personal veranschlagten Mittel des Arbeitsschutzes und des Wissenstransfers.
1.6 Die Ämter mit Defiziten in der KLR sind intensiv zu begleiten. Des Weiteren ist über die Ausschöpfung der Personalmittel wie auch die Untersetzung der PMA regelmäßig zu berichten (vgl. Berichtswesen StD/Fin).
2 Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung einzubringen.
3 Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity beauftragt. Mit der Umsetzung der Nr. 2 wird der Steuerungsdienst / Finanzservice beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Bezirksbürgermeisterin