Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss
des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zur BA-Vorlage-Nr.: VI /221/ 23 Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans VI-140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 55,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Das Bezirksamt beschließt:

1. –Auswertung, Abwägung und Ergebnis der Stellungnahmen aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGBi.V.m. §4a Abs. 3 BauGB, (16.11.2020-16.12.2020), Anlage 1;
-Auswertung und Ergebnis von Anregungen der von der Auslegung benachrichtigten Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 2 Satz 3 BauGB, (16.11.2020-16.12.2020),Anlage 2;
-Prüfung und Ergebnis von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2BauGB Teil B – Private Organisationen und Nachbar*innen (16.11.2020-16.12.2020), Anlage 3;Prüfung und Ergebnis von Stellungnahmen aus der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß §3 Abs. 2 BauGB, Teil B – Private Organisationen und Nachbar*innen (18.01.2021-18.02.2021), Anlage 7;
-Prüfung und Ergebnis von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2BauGB und aus der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, TeilA Bürger*innen, Stellungnahmen und Clusterung, Anlage 4;
-Prüfung und Ergebnis von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2BauGB und aus der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, TeilA Bürger*innen, Prüfung und Abwägung der thematisch zusammengefassten Stellungnahmen,Ergebnis der Abwägung, Anlage 5;
-Auswertung und Ergebnis von Anregungen der von der Wiederholung der öffentlichen Auslegungbenachrichtigten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §3 Abs. 2 BauGB(18.01.2021-18.02.2021), Anlage 6;
-Auswertung, Abwägung und Ergebnis der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3BauGB (12.08.2022-02.09.2022), Anlage 8;
-den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab „Urbane MitteSüd“ mit Deckblatt vom 17.11.2022 einschließlich Begründung, Anlagen 9 und 10;

2.Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3.Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Nöll
Bezirksstadtrat Schmidt

Beschluss zur BA-Vorlage VI/221/23

  • Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ für das Gelände zwischen Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technikmuseum, öffentlicher Parkanlage (Ostpark), Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans VI-140caa, Grenze zum Grundstück Luckenwalder Straße 55,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

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