Umstellungsplan „Nachhaltiger Fuhrpark“ nach § 11 EWG

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Beschluss
des Bezirksamtes zur BA-Vorlage-Nr.: VI /227/23
Umstellungsplan „Nachhaltiger Fuhrpark“ nach § 11 EWG

Das Bezirksamt beschließt:
1. Die Kenntnisnahme des beigefügten Umstellungsplans

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin

Beschluss zur BA-Vorlage VI/222/2023

  • Beschluss "Umstellungsplan „Nachhaltiger Fuhrpark“ nach § 11 EWG"

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