Beantragung der Verlängerung des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt

Das Bezirksamt beschließt:

1. Das Sanierungsgebiet „Südliche Friedrichstadt“ wurde mit der 12. Rechtsverordnung vom 15. März 2011 für 10 Jahre förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Mit Senatsbeschluss vom 13.04.2021 wurde die Laufzeit der Sanierungsmaßnahme um fünf Jahre bis zum 31.03.2026 verlängert. Auf Grundlage der gemäß § 136 BauGB vorhandenen städtebaulichen Missstände ist bei der SenStadtBauWohn die nochmalige Verlängerung der Dauer der Sanierung um weitere fünf Jahre bis zum 31.03.2031 zu beantragen. Hierzu wird auf den Beschluss des Bezirksamtes V/624/20 vom 30.06.2020 zu der Beantragung einer 10-jährige Verlängerung verwiesen. Dieser Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund, dass die SenStadtBauWohn dem Bezirksamt mit Schreiben vom 19.09.2022 mitgeteilt hat, das Sanierungs- und Fördergebiet Südliche Friedrichstadt zum 31.03.2026 zu beenden.

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/171/2023

  • Beantragung der Verlängerung des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt

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