Änderung der Erhaltungsverordnung „Kreuzberg-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 181 / 23

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die Aufhebung der bestehenden Erhaltungsverordnung „Kreuzberg-Nord“ vom 28. November 2017 (GVBl. S. 672) und den Erlass einer neuen Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Kreuzberg-Nord“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Anlagen 1) in den bestehenden räumlichen Grenzen (Anlage 3, Karte).

2. Die bestehenden Prüfkriterien des Bezirks (siehe Bekanntmachung vom 24.04.2018 im ABl. Nr. 20 vom 18. Mai 2018, S. 2492-2501) sind für das Gebiet „Kreuzberg-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB anzuwenden.

3. Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin zu veröffentlichen.

4. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

5. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Die Begründung für die Fortschreibung der Erhaltungsverordnung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Karte mit dem Geltungsbereich ist beigefügt (Anlage 3).

Bezirksbürgermeisterin, Herrmann
Bezirksstadtrat, Schmidt

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 181 / 23

  • Änderung der Erhaltungsverordnung „Kreuzberg-Nord“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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