DS/0374/VI – Jugendfreizeiteinrichtung am Standtort Dragoner Areal

Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 180 / 23

Das Bezirksamt beschließt:

1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend – DS/0374/VI – Jugendfreizeiteinrichtung am Standtort Dragoner Areal einzubringen.

2. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin, Herrmann
Bezirksstadtrat, Schmidt

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 180 / 23

  • DS/0374/VI_Jugendfreizeiteinrichtung am Standtort Dragoner Areal

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