Beschluss "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg"

Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 066 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-35a VE vom 21. Januar 2019 mit Deckblatt vom 12. Mai 2021 als Rechtsverordnung

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sowie und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o.g. Vorlage zu entnehmen.

Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 066 / 22

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 14 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

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