Beschluss "Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“"

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: V/ 561/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

  1. Den mit der DS 1623 / V der BVV am 27. Mai 2020 beschlossenen Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“ nach § 6 Abs. 3 AGBauGB festzusetzen und als Rechtsverordnung zu erlassen.
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung sind der Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV zu entnehmen.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 561/ 20

  • Bebauungsplan VI-140a „Park am Gleisdreieck“

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