Beschluss "Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts"

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 557/ 20

Abteilung Bauen, Planen und Facility Management

Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts
Das Bezirksamt beschließt:

  1. Die Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts gem. Anlage 1 in Ergänzung zum BA-Beschluss vom 27.09.2016 (BA-Vorlage-Nr.: IV/991/2016)
  1. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen.
  1. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und Facility Management beauftragt.

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat

Beschluss zur BA-Vorlage Nr.: V/ 557/ 20

  • Änderung der Prüfkriterien für die Prüfung des Vorkaufsrechts

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