Der Personalrat

Gruppe von Menschen, die brainstorming-Sitzung

Personalrat

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beamtinnen / Beamten, Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer sowie die der Auszubildenden gegenüber der Dienststellenleitung. Dies tun wir auf Grundlage des Berliner Personalvertretungsgesetzes.

Wir haben Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und betrieblichen Fragen, nämlich
  • Anhörungs- und Informationsrechte
  • Mitwirkungsrechte
  • und Mitbestimmungsrechte.
    Dabei ist die Mitbestimmung unser stärkstes Recht: ohne uns geht z.B. bei einer Kündigung nichts.
Was können wir konkret für Sie tun? Wir beraten bzw. unterstützen Sie z.B. bei:
  • Konflikten mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen
  • Abmahnungen
  • Überlastungsanzeigen/ Arbeitsverdichtung
  • Dienstleistungsberichten (Beurteilungen)
  • Fragen zu Tarifverträgen und zum Beamtenrecht
  • vertrauens- und amtsärztlicher Untersuchung
  • sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Fragen zum Arbeitsschutz
  • Bewerbungen
  • allen sonstigen Fragen des Arbeitsalltags

Übrigens: Bei personellen Angelegenheiten sind wir zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet!