Südliche Friedrichstadt - Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz)

  • Südliche Friedrichstadt Erhaltungsverordnung GVBl 16.6.17

    PDF-Dokument (1.7 MB)

Das Bezirksamt hat den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) für das Gebiet „Südliche Friedrichstadt“ beschlossen. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.06.2017 ist diese Verordnung rechtskräftig geworden. Das Gebiet wurde in den Grenzen des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt (mit Ausnahme des Grundstücks Wilhelmstr. 116/117) beschlossen.
Beschlossen wurden auch die Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung.

Fachbereich Stadtplanung

Leiter

Herr Peckskamp

Gruppe Infrastruktur und Städtebauförderung

Leiterin

Frau Kaden

Sprechzeit

Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr

und nach telefonischer
Vereinbarung

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: