Am 28.10.2004 erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Hornstraße“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Sie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin (GVBl.) 2004 auf S. 495 veröffentlicht.
Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Seitdem wurde das Gebiet mehrmals erweitert, zuletzt am 9. Dezember 2025. Die zugrundeliegende Verordnung wurde am 20. Februar 2026 (GVBl. S. 58) veröffentlicht.