Am 25. Mai 2005 (GVBl. S. 310) erließ das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für das Gebiet „Chamissoplatz“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Durch eine neue Rechtsverordnung 23. April 2024 (GVBl. S. 152) wurde das Gebiet letztmalig erweitert und die alte Rechtsverordnung trat außer Kraft.
Ziel der Verordnung ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.