Die Bauaufsichtsbehörde überwacht bei der Errichtung, Änderung, Nutzung von Anlagen die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften, sofern nicht eine andere Behörde dafür zuständig ist.
Aufgabengebiet
Erteilung von Vorbescheiden / Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Baugenehmigungsverfahren, hierzu gehören die:
Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen jeglicher Art
Entscheidung über Baugenehmigungen hinsichtlich der erforderlichen Abweichungen von bau- und planungsrechtlichen Vorschriften
Überwachung und Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an Gebäuden
Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachung
Gefahrenabwehr, Bearbeitung von Mängeln, Gefahrenstellen und sonstigen bauordnungswidrigen Zuständen
Erstellung von brandschutztechnischen Prüfberichten
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