Der Bezirksschulbeirat ist das höchste und wichtigste Mitwirkungsgremium auf bezirklicher Ebene. Er repräsentiert alle an der Schule vertretenen Gruppen und sichert dadurch die umfassende Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben.
Er besteht aus den von den Bezirksausschüssen (Bezirkselternausschuss, Bezirksausschuss des pädagogischen Personals und Bezirksschülerausschuss) jeweils gewählten Vertreter/innen.
Des Weiteren gehören ihm ein/e Vertreter/in des bezirklichen Jugendhilfeausschusses, zwei Vertreter/innen der Privatschulen und ein/e Vertreter/in des Integrationsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirkes mit beratender Stimme an.
Der Bezirksschulbeirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder (Eltern, Schüler/innen, pädagogisches Personal) untereinander und setzt sich für deren Belange ein. Schulaufsicht und Bezirksamt nehmen regelmäßig an Sitzungen teil und stehen für Auskünfte zur Verfügung. In Fragen des bezirklichen Schulwesens steht der Bezirksschulbeirat dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde beratend zur Seite und unterbreitet Vorschläge.
Vom Bezirksamt ist der Bezirksschulbeirat in folgenden Angelegenheiten zu hören:
• Schulentwicklungsplanung des Bezirks,
• Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen,
• Festlegung und Veränderung von Einschulungsbezirken,
• Planung bezirklicher Schulbaumaßnahmen,
• bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenwirkens der Schulen,
• Schulversuche an Schulen des Bezirks und
• bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung, Planung und Durchführung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
Aus seiner Mitte heraus wählt der BSB:
• eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
• eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme (JHA)