Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder und Jugendliche

Junge spielt auf der Mundharmonika

Fragen zu Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.

Bitte wenden Sie sich, an die MitarbeiterInnen des Familienservicebüro.

Wichtiger Hinweis:
Zum Erteilen der Zustimmung durch das Jugendamt benötigen Sie die bereits erfolgte schriftliche Zustimmung eines Arztes, der Schule sowie beider Elternteile.

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Jugendamt FamilienServiceBüro
  • Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
  • Tel.: (030) 90298 1414
  • Fax: (030) 90298 4545

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