Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder und Jugendliche

Junge spielt auf der Mundharmonika

Fragen zu Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.

Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die MitarbeiterInnen des Familienservicebüro.

Wichtiger Hinweis:
Zum Erteilen der Genehmigung durch das Jugendamt benötigen Sie die schriftliche Zustimmung eines Arztes, der Schule sowie beider Elternteile. Das Kind muss zur Antragstellung im Jugendamt anwesend sein.

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