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Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder und Jugendliche

Bild: © S.Kobold/fotolia.com
Fragen zu Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder
Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.
Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die MitarbeiterInnen des Familienservicebüro.
Wichtiger Hinweis:
Zum Erteilen der Genehmigung durch das Jugendamt benötigen Sie die schriftliche Zustimmung eines Arztes, der Schule sowie beider Elternzeile. Das Kind muss zur Antragstellung im Jugendamt anwesend sein.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Jugendamt Unterhaltsvorschuss
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5