Europawahl

Europa besteht aus vielen Staaten, z.B. Frankreich, Spanien, Polen, Deutschland…. In Europa gib es insgesamt 50 Staaten davon haben sich 28 zu einer Union, der sogenannten Europäischen Union, vereinigt.

Die Europäische Union kümmert sich u.a. um
  • die Gleichbehandlung von allen Menschen,
  • die Arbeitsmöglichkeit in Europa,
  • den Umweltschutz in Europa,
  • die Sicherheit vom Euro
  • und uvm.

Da Europäische Parlament besteht aus 751 Abgeordneten. Sie kommen aus allen Staaten der Europäischen Union. Fast 100 davon kommen aus Deutschland.

Das Europäische Parlament, die zweitgrößte Demokratie der Welt, wird alle fünf Jahre gewählt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten gehören zu verschiedenen Parteien. Für jede Wahl hat jede Partei eine Liste aufgestellt. Auf dieser Liste stehen die Namen der Personen die ins Europäische Parlament sollen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie eine Partei an.

Wer darf Wählen? Sie dürfen wählen, wenn Sie
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union habe und
  • im Wählerverzeichnis von Ihrem Wohnort eingetragen sind.
Wer darf nicht wählen? Sie dürfen nicht wählen,
  • wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Weiter Informationen zu der Europawahl finden Sie auf der Seite des Amtes für Statistik.