Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin/ Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung

Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament des Landes Berlin. Es wird alle 5 Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn
  • Sie 18 Jahre alt sind,
  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • Ihnen das Wahlrecht nicht durch ein Gericht entzogen wurde und
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Berlin wohnen.

Wer darf nicht wählen?

Sie dürfen nicht wählen, wenn
  • Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzten.

Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post

Sie wählen das Abgeordnetenhaus von Berlin mit zwei Stimmen:

  • Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Kandidaten; eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Das ist die Erststimme.
  • Mit der zweiten Stimme wählen Sie eine Partei. Das ist die Zweitstimme.

Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung

Die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung findet stets zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin statt und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die Bezirksverordnetenversammlung besteht aus 55 Bezirksverordneten. Sie ist Teil der Berliner Verwaltung.

Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlung sind Kontrolle des Bezirksamtes sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Sie kann Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn
  • Sie 16 Jahre alt sind,
  • Ihnen das Wahlrecht nicht durch ein Gericht entzogen wurde,
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Berlin wohnen und
  • Sie Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind.

Wer darf nicht wählen?

Sie dürfen nicht wählen, wenn
  • Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzten.
  • Sie dauerhaft für alle Angelegenheiten einen Betreuer haben.

Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Sie wählen die Bezirksverordnetenversammlung mit einer Stimme:
Bei dieser Wahl, haben Sie nur eine Stimmte. Mit Ihrer Stimme wählen Sie die Bezirksliste einer Partei oder Wählervereinigung. Sie wählen keine Person (Direktkandidatin und Direktkandidat). Die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung sind reine Verhältniswahlen.

Ergebnisse und weitere Informationen zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und zu den Bezirksverordntenversammlungen erhalten Sie hier.

Wahlkreis- und Stimmbezirkseinteilung

Nach dem Landeswahlgesetz wird das Wahlgebiet Berlin für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin in Wahlkreise eingeteilt. Der Senat von Berlin legt die Verteilung der Wahlkreise für Berlin fest.

Die örtliche Abgrenzung der Wahlkreise und Stimmbezirke wird von den Bezirken vorgenommen.

Auf der Internetseiten des Amtes für Statistik finden sie weitere Informationen zur Wahlkreis- und Stimmbezirkseinteilung.