Tempo 30 Alt-Stralau: Große Verbesserung für die Schulwegsicherheit
Pressemitteilung Nr. 219 vom 03.07.2026
Auf der übergeordneten Straße Alt-Stralau gilt seit gestern Nachmittag Tempo 30. Dies ist ein gemeinsamer Erfolg von Eltern, Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Lange hatten sich Stralauer Eltern dafür eingesetzt. Das Bezirksamt hatte sich nach einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an die zuständige Senatsverwaltung gewandt. Diese hat als für Hauptstraßen zuständige Verkehrsbehörde dann Anfang Juni Tempo 30 aufgrund des hochfrequentierten Schulwegs und des Spielplatzes angeordnet. Der Bezirk hat dies nun umgesetzt.
Bezirksstadträtin Annika Gerold: „Alt-Stralau zeigt: Seit der im Bund erkämpften StVO-Reform ist Tempo 30 auf Schulwegen möglich. Es darf aber nicht davon abhängen, ob die Senatsverwaltung eine sogenannte „Pulkbildung“ anerkennt. Stattdessen braucht jeder Schulweg niedrigere Geschwindigkeiten – damit Kinder sicher und selbstständig zur Schule kommen”.
Die verkehrsrechtliche Anordnung stützt sich auf § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 9 StVO. Aufgrund des Anordnungsgrundes Schulwegsicherheit wurde Tempo 30 nur von 6 bis 18 Uhr angeordnet. In der Anordnung wird aber darauf hingewiesen, dass auch nachts Tempo 30 in Betracht kommt, der Bereich aber im Zusammenhang mit der Umsetzung des Lärmaktionsplans noch auf die Auswirkungen auf den Busverkehr (durch SenMVKU) untersucht wird.
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