Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplans 2-48 veröffentlicht. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 16. März bis einschließlich 14. April 2026 veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.