Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für das Gebiet zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alter Jakobstraße in Kreuzberg.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplans VI-125b „Alte Jakobstraße / Franz-Künstler-Straße“ veröffentlicht.
Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen. Vorgesehen sind: der Bau von Wohnungen – einschließlich Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen, Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen.
Ziel ist eine nachhaltige und gemischt genutzte Quartiersentwicklung, die Wohnraum schafft und gleichzeitig soziale sowie kulturelle Infrastruktur stärkt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 9. März bis einschließlich 10. April 2026 veröffentlicht.
Die Unterlagen sind online abrufbar unter: www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/online/ sowie auf der zentralen Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums im Stadtentwicklungsamt in der Yorckstraße 4-11 in Raum 508 aus. Das Amt ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung telefonisch (030 90298-2573) oder per Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de wird empfohlen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollten per Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de übermittelt werden. Alternativ ist die Abgabe auch schriftlich vor Ort oder postalisch möglich.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft und im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
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