Bezirk untersagt befristete Vermietung von sieben Wohnungen am Boxhagener Platz
Pressemitteilung Nr. 377 vom 26.11.2025
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat erstmals seit 2021 erneut eine Nutzungsuntersagung für die befristete Vermietung von sieben Wohnungen im sozialen Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz ausgesprochen.
Nach der erstmaligen Untersagung im Jahr 2021 hatte der Bezirk zunächst auf den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht gewartet; mit der Rücknahme der Klage Anfang dieses Jahres begann der Bezirk dann mit dem Aufbau eines Verwaltungsverfahrens zur Eindämmung des Wohnens auf Zeit in sozialen Erhaltungsgebieten.
Das möblierte Wohnen auf Zeit entzieht dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt weitere Wohnungen. Bewohner*innen soziale Erhaltungsgebieten haben eine hohe Gebietsbindung und sind überwiegend an langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Hinzu kommt, dass befristete Mietverhältnisse nicht an den Mietspiegel gebunden sind. Damit übersteigen die Mieten in befristet vermieteten Wohnungen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Großteils der Bewohner*innen sozialer Erhaltungsgebiete.
Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und kooperative Stadtentwicklung, Florian Schmidt: „Wer in Friedrichshain-Kreuzberg eine Wohnung sucht, findet kaum mehr bezahlbaren Wohnraum. Mieten über 20 Euro pro Quadratmeter sind keine Seltenheit. Zudem grassiert seit einigen Jahren ein Phänomen, das zu allem Übel das Angebot an unbefristet vermietetem Wohnraum verknappt: möbliertes Wohnen auf Zeit zu Mondpreisen. Dabei haben Geschäftsleute mal wieder einen Weg gefunden, das im Grunde ja mieterfreundliche Mietrecht zu umgehen. Denn wenn man befristet vermietet, gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Mietpreisbremse nicht. In den letzten Jahren hat sich möbliertes Wohnen auf Zeit massiv verbreitet: 70 Prozent der Inserate für unseren Bezirk vermitteln möblierte Wohnungen auf Zeit. Friedrichshain-Kreuzberg setzt nun erneut ein Zeichen zum Schutz derdie Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.“
Hinweise zu Verdachtsfällen „möbliertes Wohnen auf Zeit“ können hier gemeldet werden: www.berlin.de/ba-fk/erhaltungsgebiete-verstoss-melden
Weitere Pressemittelungen zum Thema:
Pressemitteilung Nr. 66 vom 07.03.2025: „Konkretisierung der neuen Verwaltungspraxis, „möbliertes Wohnen auf Zeit“ zukünftig zu unterbinden“
Pressemitteilung Nr. 16 vom 16.01.2025: „Stellungnahme von Bezirksstadtrat Schmidt zur Beendigung des Musterverfahren zur Versagung von möbliertem Wohnen auf Zeit durch die Eigentümerin“
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