Konkretisierung der neuen Verwaltungspraxis, „möbliertes Wohnen auf Zeit“ zukünftig zu unterbinden
Pressemitteilung Nr. 66 vom 07.03.2025
Zukünftig wird das Bezirksamt Eigentümer*innen von Wohnungen, in denen eine befristete möblierte Vermietung vermutet wird, anhören und zur Stellungnahme auffordern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung in einem Milieuschutzgebiet liegt. Für den Fall, dass die Wohnung tatsächlich befristet und möbliert vermietet wird, wird das Bezirksamt eine Nutzungsuntersagung aussprechen, da erhaltungsrechtlich eine ungenehmigte Nutzungsänderung vorliegt. Binnen einer angemessenen Frist muss dann die befristete Vermietung aufgegeben werden. Das Bezirksamt erwartet, dass die temporären Mietverhältnisse in unbefristete umgewandelt werden und damit auch die Mietpreisbremse angewendet werden muss.
Um Verdachtsfälle zu identifizieren, werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung aufgenommen, die regelmäßig im Bezirksamt eingehen. Sobald die nötigen Personalkapazitäten aufgebaut sind, wird das Bezirksamt zusätzlich eigenständige Recherchen vornehmen und dann vermehrt Nutzungsuntersagungen aussprechen. In wie vielen Fällen es dazu kommt, wird jedoch erst absehbar sein, nachdem eine Phase erster Anhörungsverfahren abgeschlossen ist.
Das „Wohnen auf Zeit“ muss von einer touristischen Nutzung als Ferienwohnung bzw. „gewerblichen Wohnnutzung“ unterschieden werden, welche schon heute durch zweckentfremdungsrechtliche Verfahren unterbunden werden kann. Ferienwohnungen zeichnen sich durch einen regelmäßigen Wechsel der Mieter*innen aus. Wohnen auf Zeit ähnelt eher dem Dauerwohnen, d.h. die Mieter*innen halten sich nicht nur vorübergehend in der Wohnung auf. In der Regel endet die Mietzeit aber nach einigen Monaten. Eine eindeutige Grenze zwischen möbliertem Wohnen auf Zeit und Dauerwohnen zu ziehen, ist im Einzelfall nicht immer leicht und hängt auch vom konkreten Mietverhältnis ab. Der Bezirk wird zu dieser und anderen offenen Fragen mit den anderen Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in den Austausch treten, um eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln. Hierzu plant das Bezirksamt im April zu einem Fachgespräch einzuladen.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt: „Mit der Rücknahme der Klage gegen unsere Nutzungsuntersagung aus dem Jahr 2022 im Januar 2025 durch den Eigentümer von vier Wohnungen in Friedrichshain, liegen nach meinem Kenntnisstand bundesweit erstmals bestandskräftige Nutzungsuntersagungen gegen möbliertes Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten vor. Sollte unser Vorstoß von den Gerichten bestätigt werden, würden wir einen substantiellen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten, da aktuell eine große Anzahl von normalen Wohnungen zu überteuerten Mieten möbliert und temporär angeboten werden.“
Hinweise zu Verdachtsfällen „möbliertes Wohnen auf Zeit“ können hier gemeldet werden: www.berlin.de/ba-fk/erhaltungsgebiete-verstoss-melden
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