Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

Pressemitteilung Nr. 48 vom 22.02.2023

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.

In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden.

In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten.

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen.

Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.

Geflügelhaltende werden hiermit auf die konkrete Tierseuchengefahr aufmerksam gemacht und gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen, ggf. zu optimieren und einzuhalten

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/tierseuchen/gefluegelpest-vogelgrippe-267535.php

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts hier:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert hier:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-gefluegelpest-vogelgrippe/FAQ-gefluegelpest-vogelgrippe_List.html

Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier:
https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter

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