Geflügelpest / Vogelgrippe

Seit Oktober 2020 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Seuchengeschehen geht mit einer hohen Krankheits- und Todesrate besonders bei Wasser- und Greifvögeln einher. Die anfänglich lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion ist einer ubiquitären Verteilung des Ausbruchsgeschehens über nahezu alle Bundesländer gewichen. Die Zahl der betroffenen Hausgeflügelbestände nimmt ebenfalls stetig zu. Hühner und Puten sind besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.

In Berlin wurde das Virus vom Subtyp H5N8 in der aktuellen Saison erstmals am 21.11.2020 bei einem Wildvogel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf amtlich festgestellt. In Berlin sind seitdem 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten (Stand 6. April 2021).

Am 02.03.2021 kam es zur Feststellung des ersten Ausbruchs von HPAI H5N8 in einem privaten Hausgeflügelbestand im Bezirk Treptow-Köpenick. Alle Tiere sind innerhalb kurzer Zeit unter einer schweren Durchfallsymptomatik verendet.

Stellungnahme des FLI zur Herkunft und Verbreitung des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N8

  • Stellungnahme des FLI zur Herkunft und Verbreitung des Geflügelpest-Erregers HPAI H5N8

    PDF-Dokument (615.9 kB)

Aktuelle Mitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung

  • Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

    PDF-Dokument (24.2 kB)

Tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel melden

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Ist der Kontakt mit Wildtieren unvermeidlich, sollten die Hände danach gründlich gewaschen werden. Singvögel und Tauben gelten als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger, sodass eine Untersuchung in der Regel nicht notwendig ist. Ihre Kadaver können als Abfall entsorgt werden. Wie alle verendeten Wildtiere sollten aber auch diese Vögel nicht berührt werden.

Informationen für Geflügelhalter in Berlin

Treten Fälle von Vogelgrippe auf, sind für die Geflügelbestände in Berlin alle vorsorglichen Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Geflügelpestverordnung (GeflPestSchV) ergeben. Die Verordnung gilt für Nutz- und Ziergeflügel. Die Senatsverwaltung hat die wichtigsten Regelungen für Geflügelhalter in einem Merkblatt zusammengefasst.

Merkblätter der Senatsverwaltung zum Gesundheitsschutz

  • Gesundheitsschutz beginnt mit Hygiene

    PDF-Dokument (196.4 kB)

Merkblatt zum Gesundheitsschutz in anderen Sprachen

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (arabisch)

    PDF-Dokument (103.4 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (englisch)

    PDF-Dokument (29.2 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (kroatisch)

    PDF-Dokument (85.3 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (französisch)

    PDF-Dokument (67.8 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (russisch)

    PDF-Dokument (65.8 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (polnisch)

    PDF-Dokument (74.2 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (serbisch)

    PDF-Dokument (85.6 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (spanisch)

    PDF-Dokument (16.5 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (türkisch)

    PDF-Dokument (79.5 kB)

  • Merkblatt zur Vogelgrippe (vietnamesisch)

    PDF-Dokument (128.3 kB)