Equal Pay Day am 10. März 2021

Pressemitteilung Nr. 48 vom 04.03.2021

Anlässlich des diesjährigen Equal Pay Day, des Tages der Lohngerechtigkeit am 10. März 2021, wird ab dem 5. März vor dem ehemaligen Rathaus Kreuzberg, Yorckstraße 4 bis 11, die Equal Pay Day Fahne gehisst.

Petra Koch-Knöbel, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg kommentiert dazu: „Der Equal Pay Day markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell 19 Prozent in Deutschland beträgt. Auf diese strukturelle Ungerechtigkeit weisen wir mit dem Hissen der Equal-Pay-Day-Fahne hin und ermuntern Frauen, gemeinsam und offensiv für ihre Rechte und ihren Lohn einzutreten. Dass Frauen auch in diesem Jahr wieder 69 Tage im Verhältnis zu Männern umsonst arbeiten, ist ein Skandal.

Die Ursachen der Lohnlücke sind vielschichtig. Ein Grund ist die hohe Teilzeitquote von Frauen: 39 Prozent der weiblichen abhängig Beschäftigten arbeiten in Friedrichshain-Kreuzberg in Teilzeit, während dies nur 22,5 Prozent der Männer tun.“

Romana Wittmer, Beauftragte für Gute Arbeit führt aus: „Die strukturellen Ursachen des Gender Pay Gap finden sich auch in Friedrichshain-Kreuzberg: 2019 verdienten Berliner Männer im Schnitt 200 Euro mehr als Frauen (Männer: 1.975 Euro, Frauen: 1.775 Euro). Während die Schere in Lichtenberg „nur 25 Euro“ auseinanderklafft, sind es in Steglitz-Zehlendorf stolze 400 Euro. Friedrichshain-Kreuzberg liegt mit einer Lohndifferenz von 300 Euro über dem Berliner Durchschnitt an Platz 3 der Bezirke.

Ich ermuntere Frauen, ihr Recht auf Lohnauskunft wahrzunehmen! In Betrieben ab 200 Beschäftigten kann das Auskunftsrecht nach Entgelttransparenzgesetz genutzt werden. Nur wenn frau weiß, was männliche und weibliche Kollegen verdienen, ist es auch möglich einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auf die Spur zu kommen.“

Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Mikrozensus 2019

Hinweis: Beim Gehalt erfasst der Mikrozensus das Nettogehalt in Kategorien. Die Lohndifferenz berechnet sich also aus dem mittleren monatlichen Nettogehalt/Nettolohn der abhängig Erwerbstätigen (ohne Auszubildende) in Berlin 2019 nach Bezirk und Geschlecht, berechnet aus den kategorisierten Angaben zum Nettogehalt/Nettolohn (Median).

Ansprechpartnerinnen

Petra Koch-Knöbel
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: (030) 90 298 4111
E-Mail: petra.koch-knoebel@ba-fk.berlin.de

Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit
Telefon: (030) 90 298 4819
E-Mail: gute-arbeit@ba-fk.berlin.de