Europawahl am 26. Mai 2019 – Öffnung der Briefwahlstellen in Friedrichshain-Kreuzberg

Pressemitteilung Nr. 75 vom 15.04.2019

Am heutigen Montag, den 15. April, öffnen die Briefwahlstellen in Berlin. In Friedrichshain-Kreuzberg haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten an zwei Standorten während der Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen für die Europawahl zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Nr. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtige Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Berlin zur Wahl gehen möchten, müssen einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Knut Mildner-Spindler erklärt: „Das Wahlrecht gilt auch für Menschen ohne festen Wohnsitz gilt. Haben sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, besteht auch für sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim hiesigen Bezirkswahlamt zu stellen.“

Sowohl der Antrag der EU-Bürgerinnen und Bürger als auch der Antrag von Personen ohne festen Wohnsitz zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 5. Mai 2019 schriftlich beim Bezirkswahlamt (Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Aufgang B, 4 Etage) eingegangen sein.

Briefwahlstandorte

Rathaus Friedrichshain
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
Aufgang A, Raum 310

ehemaliges Rathaus Kreuzberg
Yorckstraße 4-11, 10969 Berlin
Raum 2065

Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 11 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr