Der durchschnittliche Frauenanteil bei Berliner Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Amtsanwältinnen und Amtsanwälten liegt bei über der Hälfte. Eine Ausnahme ist das Arbeitsgericht von Berlin: Dort sind knapp mehr Richter als Richterinnen beschäftigt. Auffällig ist, dass bei den Berliner Gerichten die Positionen mit den höchsten Eingruppierungen (R5 bis R 8) ausschließlich von Männern besetzt sind. In den niedrigeren Laufbahngruppen liegt der Anteil von Frauen bei drei Viertel und mehr. Die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Bei den Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst überwiegen die Frauen deutlich. Dabei gibt es große Unterschiede in den Laufbahngruppen: Im höheren Dienst gibt es einen Frauenanteil von unter einem Drittel, während es in den anderen Laufbahngruppen etwa drei Viertel sind.
Die Vorsitzende Richterin am Kammergericht ist eine Frau – Eingruppiert in R 3. Sonst ist der Anteil der Frauen bei den vorsitzenden Richterinnen und Richter deutlich unter der Parität. Frauen werden als Präsidentinnen der Gerichtsverwaltung deutlich schlechter bezahlt als Männer. Im nichtrichterlichen Dienst hingegen liegt der Frauenanteil des Leitungspersonals bei über vier Fünftel.