Gerichte

Der durchschnittliche Frauenanteil bei Berliner Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Amtsanwältinnen und Amtsanwälten liegt bei über der Hälfte. Eine Ausnahme ist das Arbeitsgericht von Berlin: Dort sind knapp mehr Richter als Richterinnen beschäftigt. Auffällig ist, dass bei den Berliner Gerichten die Positionen mit den höchsten Eingruppierungen (R5 bis R 8) ausschließlich von Männern besetzt sind. In den niedrigeren Laufbahngruppen liegt der Anteil von Frauen bei drei Viertel und mehr. Die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Bei den Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst überwiegen die Frauen deutlich. Dabei gibt es große Unterschiede in den Laufbahngruppen: Im höheren Dienst gibt es einen Frauenanteil von unter einem Drittel, während es in den anderen Laufbahngruppen etwa drei Viertel sind.

Die Vorsitzende Richterin am Kammergericht ist eine Frau – Eingruppiert in R 3. Sonst ist der Anteil der Frauen bei den vorsitzenden Richterinnen und Richter deutlich unter der Parität. Frauen werden als Präsidentinnen der Gerichtsverwaltung deutlich schlechter bezahlt als Männer. Im nichtrichterlichen Dienst hingegen liegt der Frauenanteil des Leitungspersonals bei über vier Fünftel.

Der Frauenanteil bei Berliner Richter:innen, Staatsanwält:innen und Amtsanwält:innen liegt bei 57 %.

Erst in der Eingruppierung R 1 ist der Frauenanteil mit 58 % über der Parität.

Der Frauenanteil bei den Beschäftigten des Arbeitsgerichts Berlin liegt bei 70 %. Bei den Richter:innen liegt er bei 48 %, im gehobenen Dienst bei 75 % und im Einfacheren und mittleren Dienst sogar bei 80 %.

Der Frauenanteil der Beschäftigten beim nichtrichterlichen Personal liegt in Berlin bei 72 %. Jedoch gibt es große Unterschiede in den Laufbahngruppen. Im höheren Dienst liegt der Frauenanteil bei 27 %, während er im gehobenen Dienst bei 76 % und im einfachen und mittleren Dienst bei 72 % liegt.

Von den vier Frauen, die im höheren Dienst arbeiten, arbeitet eine in Teilzeit. Die 11 Männer im höheren Dienst arbeiten alle Vollzeit. Auch im gehobenen und einfachen/mittleren Dienst liegt der Frauenanteil der Teilzeitbeschäftigten bei über 90 %.

Die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin ist eine Frau. Sonst sind die Anteile der Frauen bei den Vorsitzenden Richter:innen unter der Parität. Am Oberverwaltungsgericht liegt der Frauenanteil bei 29 %.

Präsident:innen in der Gerichtsverwaltung werden zwischen R 3 und R 8 eingruppiert. In der hohen Eingruppierung R 5 bis R 8 sind ausschließlich Männer vertreten. In den unteren Eingruppierungen R 3 und R 4 sind die Frauenanteile über 50 %. Frauen werden als Präsidentinnen schlechter bezahlt als Männer.

Bei Vizepräsident:innen ist es genau anders herum. Bei aufsichtsführenden Richter:innen liegt der Anteil von Frauen etwas unter 50 %.

Im nichtrichterlichen Dienst liegt der Frauenanteil des Leitungspersonals bei 82 %. Im höheren Dienst sind dabei jedoch nur 2 Frauen und ein Mann, alle weiteren 130 Frauen und 28 Männer gehören dem gehobenen Dienst an.

Dies steht im Gegensatz zum Leitungspersonal im richterlichen Dienst und in der Gerichtsverwaltung. Die Frauenanteile sind dort deutlich geringer.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Frauen und Gleichstellung

Ansprechpartnerin:

Dr. Josephine Lichteblau