Interessensbekundungsverfahren

Um den Vorgaben des Gewalthilfegesetzes gerecht zu werden, plant das Referat „Anti- Gewalt, Frauen in einer gesunden und sozialen Stadt“ der Abteilung Frauen und Gleichstellung der Senatsverwaltung Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, den Anti-Gewalt Bereich auszubauen und hierfür im Jahr 2026 und 2027 neue Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zu eröffnen.
Im Rahmen mehrerer Interessenbekundungsverfahren (IBV) sollen durchführende Träger ermittelt werden.
Ihre Rückfragen richten Sie bitte per Mail an Jule Benz, die Koordinatorin der Umsetung des Gewalthilfegesetzes.

Hier finden Sie Informationen zum Interessenbekundungsverfahren

  • Interessensbekundungsverfahren zur Eröffnung einer Fachberatungsstelle bei Sexualisierter und Häuslicher Gewalt

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Interessenbekundungsverfahren für die Konzeption und Durchführung von Schulungen und technischer Fallberatung zu digitaler Gewalt für Fachkräfte in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sowie zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen bei digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt im Land Berlin

    PDF-Dokument (1.1 MB)