Mit dem Gewalthilfegesetz gibt es erstmals einen bundesweit einheitlichen rechtlichen Rahmen für Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gesetz ist seit Februar 2025 in Kraft und verfolgt das viel, Frauen und ihren Kindern bei Gewalt verlässlichen Zugang zu Schutz und Beratung zu ermöglichen.
Ab 2032 besteht hierfür erstmalig ein gesetzlicher Anspruch. Bis dahin wird Berlin sein Hilfesystem schrittweise weiterentwickeln und ausbauen. Ziel ist es, Schutz und Unterstützung so zu gestalten, dass sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden – verlässlich, bedarfsgerecht und gut erreichbar für alle.