Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Bei meiner Arbeit habe ich mit Lebensmitteln zu tun und brauche dafür Gesundheitspapiere (ehemals „Rote Karte“). Wo kann ich diese bekommen?

    Das Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) schreibt eine Belehrungspflicht für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, durch das Gesundheitsamt vor. Für Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger findet diese Belehrung im Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in der Lebensmittelpersonal-Beratungsstelle statt, die eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
    Anschrift: Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin Stadtplan, 4. Etage, Zimmer 4148, Tel.: (030) 9029-16299

  • Wer führt amtsärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits-/ Dienstfähigkeit bzw. der Prüfungsunfähigkeit durch?

    Die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales, Turmstr. 21, 10559 Berlin, Haus M (Eingang auch von Birkenstr. 62 möglich) Stadtplan, Tel.: (030) 90229-2500, führt Untersuchungen und Begutachtungen von Angestellten und Beamtinnen/Beamten des öffentlichen Dienstes zur Feststellung der Verbeamtung sowie der Arbeits-/ Dienstfähigkeit und zu beihilferechtlichen Fragestellungen durch. Ebenso werden dort Studentinnen/Studenten zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit untersucht.

  • Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen?

    Der Antrag muss an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Versorgungsamt, Sächsische Str. 28, 10707 Berlin, gerichtet werden.

    Antragsformulare können Sie auch erhalten:
  • An wen kann ich mich bei psychiatrischen und psychosozialen Krisensituationen wenden?
    • Mo – Fr von 8 – 16 Uhr an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, Tel.: (030) 90299-4758.
    • Mo – Fr von 16 – 24 Uhr an den Berliner Krisendienst, Region Südwest, Tel.: (030) 39063-60.
    • Mo – Fr von 24 – 8 Uhr und ganztägig an den Wochenenden und Feiertagen an den Berliner Krisendienst, Tel.: (030) 39063-00.
  • Wo kann ich anonym einen HIV-Test durchführen lassen?
    Für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger ist dies in folgenden Gesundheitsämtern möglich:

    Der HIV-Test kostet 10 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenlos.

  • Wo und unter welchen Voraussetzungen kann ich Verhütungsmittel kostenlos bekommen?

    Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erhalten gesetzlich Krankenversicherte ärztlich verordnete Verhütungsmittel als Leistung ihrer Krankenkasse. Alle anderen Berliner Bürgerinnen und Bürger können empfängnisverhütende Mittel kostenlos erhalten, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen.
    Das Zentrum für Familienplanung prüft, ob entsprechende Voraussetzungen der Kostenübernahme gegeben sind. Im Berliner Südwesten befindet sich das nächste Zentrum für Familienplanung in der Rubensstr. 125, 12157 Berlin Stadtplan (Gelände des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums, Haus 30, 4. Etage), Tel.: (030) 90299-1701, Sprechzeiten aktuell nur nach telefonischer Vereinbarung.
    Weitere Zentren für Familienplanung finden Sie in: Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Mitte

    Zur Prüfung des Anspruchs sind folgende Unterlagen vorzulegen:
    • Personalausweis/Pass
    • Studenten- oder Schülerausweis
    • Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsbescheinigung, BAföG- bzw. BAB-Bescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld/Sozialhilfe, Renten-, Kindergeld-, Wohngeldbescheid, Nachweis über Unterhaltsleistungen)
      Bei Ehepaaren bzw. eheähnlicher Gemeinschaft muss auch der Einkommensnachweis der Partnerin bzw. des Partners vorgelegt werden.
    • Mietvertrag mit letzter Mietänderung
    • Belege über Ausgaben (z.B. Krankenkassenbeiträge, Fahrgeld, Kitakosten, Versicherungen)
    • Rezept

    Bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist neben dem Personalausweis und dem Rezept der aktuelle Bescheid vom Jobcenter ausreichend.

  • Wo kann ich eine gesetzliche Betreuung (früher: Pflegschaft/Vormundschaft) beantragen bzw. anregen?

    Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf beim:
    Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstr. 66/67, 10820 Berlin, Tel.: (030) 90159-0.

  • Führt das Gesundheitsamt Impfungen für Erwachsene durch?

    Nein. Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen.

    Reisemedizinische Beratung und Impfungen werden vom Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit durchgeführt:
  • Was muss ich hinsichtlich der geänderten Trinkwasserverordnung beachten?

    Nach § 13 Abs. 5 der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), die seit dem 1. November 2011 in Kraft getreten ist, müssen auch gewerbliche Betreiber/innen und Vermieter/innen ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellen untersuchen lassen.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Meine Tochter / Mein Sohn beginnt mit einer Berufsausbildung bzw. einer Arbeit und soll beim Arbeitgeber Untersuchungspapiere vorlegen. Wohin kann ich mich wenden?
    Es handelt sich um eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), die bei Jugendlichen (nur unter 18 Jahren!) häufig bereits in der 10. Klasse beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes durchgeführt wird. Die dabei ausgestellte Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 14 Monaten. Sollten die Papiere nicht mehr auffindbar sein, so kann die zuständige Dienststelle anhand der Akten eine Zweitbescheinigung ausstellen. Sollte die Untersuchung noch nicht stattgefunden haben oder ist die Bescheinigung nicht mehr gültig, wenden Sie sich bitte an den KJGD, Tel.: (030) 90299-3675 / -5403. Ist nach mindestens 9monatiger Ausbildung eine Nachuntersuchung fällig (sofern die/der Jugendliche noch unter 18 Jahre alt ist), so sind vor einer Untersuchung bei der Hausärztin/beim Hausarzt die Untersuchungspapiere persönlich unter Vorlage des Personalausweises beim Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf abzuholen:
    • Robert-Lück-Str. 5, 12169 Berlin Stadtplan, 1. Etage, Zimmer 105, Tel.: (030) 90299-3675 – nach telefonischer Terminvereinbarung
    • Potsdamer Str. 8, 14163 Berlin Stadtplan, Erdgeschoss, Zimmer 8, Tel.: (030) 90299-5403 – nach telefonischer Terminvereinbarung
  • Merkblatt für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    PDF-Dokument (808.1 kB)

  • Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    PDF-Dokument (590.7 kB)

  • Wie verhalte ich mich bei Kopflausbefall?
  • Merkblatt zur Bekämpfung von Kopfläusen

    PDF-Dokument (149.1 kB)

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