Ein Platz für Eva Mamlok

Friedrichshain-Kreuzberg bekommt einen Eva-Mamlok-Platz. Der Blücherplatz in Kreuzberg wird offiziell umbenannt.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 25. Juni 2025 den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg vom 13. Dezember 2023 (DS/1448/VI), den Blücherplatz in Eva-Mamlok-Platz umzubenennen, bestätigt.

Eva Mamlok (1918-1944) war eine Kreuzberger Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus. Mit der Straßenumbenennung ehrt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Eva Mamlok und würdigt ihren antifaschistischen Widerstand in Zusammenhang mit einem Netzwerk jüdischer Frauen.

Eva Mamlok engagierte sich bereits als Jugendliche im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Laut der Zeitzeugin Inge Gerson (später Berner) schrieb Mamlok vermutlich 1932 am Halleschen Tor auf das Dach des Kaufhauses Tietz „Nieder mit Hitler!“, wofür sie inhaftiert aber vermutlich wegen ihres Alters nach ein paar Tagen freigelassen wurde. 1934 legte sie mit anderen Widerständigen Blumen am Grab von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ab. Dafür wurde sie zwischen 1934 und 1935 für fünf Monate im Konzentrationslager Moringen eingesperrt. Nach der Freilassung und Rückkehr nach Berlin engagierte sie sich weiter in sozialistischen Widerstandskreisen.

Als Jüdin musste Eva Mamlok ab 1940 Zwangsarbeit in der Fabrik der F. Butzke Schrauben-Industrie und Fassondreherei GmbH leisten. Dort lernte sie andere widerständige junge Frauen kennen und bildete mit ihnen ein Netzwerk für widerständige Aktionen: Sie verliehen z. B. verbotene Bücher, verteilten Flugblätter und schrieben widerständige Parolen an Hauswände. Nachdem die geheime Bibliothek von Mamlok und ihren Mitstreiterinnen im September 1941 aufflog, wurde sie verhaftet, verurteilt und 1942 in das Ghetto Riga deportiert. In der Nähe der lettischen Hauptstadt war sie in verschiedenen Arbeitskommandos. Trotzdem blieb sie widerständig und schmuggelte beispielsweise für lokale Widerstandsgruppen eine Kamera ins Ghetto, um NS-Verbrechen heimlich zu dokumentieren. 1944 wurde Eva Mamlok in das Konzentrations- und Vernichtungslager Stutthof in der Nähe von Danzig gebracht. Dort verstarb sie am 23. Dezember 1944 mit nur 26 Jahren – nach offiziellen Angaben eines SS-Arztes an „allgemeiner Körperschwäche“, was oftmals eine Umschreibung für Mord durch Gewalt oder durch extrem harte Arbeit und Lebensbedingungen war.

Die Umbenennung des Blücherplatzes wird voraussichtlich zum 16. Oktober 2026 wirksam und an dem Tag vor Ort in Zusammenarbeit mit der Initative Eva-Mamlok-Platz (UpStadt e.V.), der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB), dem Freundeskreis der ZLB und dem Aktiven Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. gefeiert. Alle Anwohnenden und Interessierten sind herzlich eingeladen. Informationen dazu folgen.

Mit Umbenennungen ehrt das Bezirksamt historisch bedeutsame Persönlichkeiten. Es trägt damit auch zur Sichtbarkeit von Frauen bei.

  • Beschluss: Die Widerstandskämpferin Eva Mamlok angemessen ehren - Umbenennung des Blücherplatzes in Eva-Mamlok-Platz (DS/1448/VI)

    PDF-Dokument (170.9 kB)

  • DS/2051/VI – Vorlage zur Kenntnisnahme

    PDF-Dokument (184.5 kB)

  • Drucksache Umbenennungen von Straßen, Plätzen, Wegen und Brücken

    PDF-Dokument (51.6 kB)

Fragen zu Eva Mamlok

  • Wer war Eva Mamlok?

    Eva Mamlok (1918-1944) war eine jüdische Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus. Schon als Jugendliche engagierte sie sich gegen das NS-Regime und setzte ihren Kampf gegen den NS-Faschismus trotz Verfolgung, Zwangsarbeit und Haft fort. 1942 wurde sie in das Ghetto Riga und später in das Konzentrationslager Stutthof deportiert. Dort starb sie am 23. Dezember 1944, vermutlich an den Folgen der unmenschlichen Lagerbedingungen und Gewalt.

  • Warum wird ein Platz in Kreuzberg nach Eva Mamlok benannt?

    Die Benennung eines Platzes nach Eva Mamlok ist ein Schritt zu mehr Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Raum.

  • Was verbindet Kreuzberg mit Eva Mamlok?

    Eva Mamlok wohnte mit ihrer Familie in der Kreuzberger Neuenburger Straße. Sie war auch im Bezirk mit verschiedenen Widerstandsaktivitäten gegen den Nationalsozialismus aktiv. Als Jüdin musste sie in der ehemaligen Fabrik der F. Butzke Schrauben-Industrie und Fassondreherei GmbH Zwangsarbeit leisten.

  • Wo kann ich mich weiter zu Eva Mamlok informieren?

    Das Bezirksamt arbeitet derzeit an einem Gedenkzeichen über Eva Mamlok, das am Eva-Mamlok-Platz installiert werden soll.

    Für Eva Mamlok und ihre Familie wurden bereits Stolpersteine an ihrem ehemaligen Wohnort in Neuenburger Straße verlegt. Hier finden Sie weitere biografische Informationen.

    Das FHXB Friedrichshain-Kreuzberg Museum hat 2024 die Ausstellung „Gruppe Eva Mamlok – Widerstandsgeschichten“ gezeigt.

    Im Mai 2026 wurde eine Briefmarke (Sonderpostwertzeichen) zu Eva Mamlok aus der Serie „Frauen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus“ vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben.

  • Warum werden bei uns im Bezirk Straßen hauptsächlich nach Frauen benannt?

    Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat 2005 beschlossen, bei der Benennung von Straßen, Wegen, Brücken etc. ausschließlich Frauen als Namensgeberinnen zu ehren, „bis mindestens 50 Prozent aller nach Personen benannten Friedrichshain-Kreuzberger Straßen nach Frauen benannt sind.“ (DS/1497/II)

  • Wird eine Umnummerierung am Blücherplatz nötig?

    Die aktuellen Grundstücksnummerierungen (Hausnummern) der Anschriften bleiben unverändert.

  • Wie lange gibt es eine doppelte Beschilderung nach der Umbenennung?

    Nach der Umbenennung der Straße gibt es für sechs Monate eine doppelte Beschilderung.
    Der neue Straßenname ist in schwarzer Schrift auf dem Schild. Auf einem zweiten Schild darunter ist dann der alte Straßenname mit einem roten Querstrich durchgestrichen.

  • Wird es eine offizielle Einweihungsfeier geben?

    Die offizielle Feier zur Einweihung des Eva-Mamlok-Platzes wird voraussichtlich am 16. Oktober 2026 stattfinden. Sie sind herzlich eingeladen mitzufeiern.

    Weitere Infos folgen.

Fragen für Anwohnende

  • Was müssen Anwohnende jetzt tun?

    Die Umbenennung erfolgt zentral im Melderegister. Sie müssen dafür nichts veranlassen. Das Bezirksamt wird die Eigentümer*in Ihrer Wohnung/Ihrer Gewerbefläche zeitnah zum Umbenennungstermin über die Umbenennung informieren. Diese*r ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Information an Sie weiterzugeben.

    Das bedeutet für Sie: Sie müssen Ihre Personaldokumente und ggf. KFZ- Zulassungsbescheinigungen Teil I ändern lassen. Die Änderungen sowie die auf Nachfrage ausgestellten Meldebescheinigungen werden selbstverständlich gebührenfrei vorgenommen bzw. ausgestellt.

    Sie können ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten bei einem der drei Bürgerämter im Bezirk vorsprechen! Bitte beachten Sie, weitere Stellen (z.B. Ihre Krankenkasse, Arbeitgeber) über die Adressänderung zu informieren.

  • Muss ich mein Gewerbe ummelden?

    Sofern Sie ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie in Bezug auf Ihren Gewerbeschein nichts weiter unternehmen. Die Umschreibung der Adresse erfolgt im Gewerberegister automatisch.

  • Wann werden die neuen Straßenschilder installiert?

    Das Bezirksamt hat eine Firma mit dem Anbringen der neuen Schilder beauftragt. Der Auftrag wird voraussichtlich im Oktober umgesetzt werden. Für den Zeitraum von sechs Monaten werden die Straßenschilder mit dem Hinweis auf den Blücherplatz bestehen bleiben und durchgestrichen sein.

  • Sind ihre Postsendungen von der Umbenennung betroffen?

    Nach der offiziellen Umbenennung zum gilt eine 6-monatige Frist, in der sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Adresse für die Adressierung gültig sind. Sie sollten daher Ihre Post wie gewohnt erhalten. Wenn Ihre Postsendungen nicht ankommen, wenden Sie sich bitte an das für die Zustellung zuständige Dienstleistungsunternehmen.

  • Ist die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen für kommende Wahlen von der Umbenennung betroffen?

    Die Straßenumbenennung hat keine Auswirkung auf Ihr Wahlrecht. Dieses Wahlrecht steht allen im Gesetz bezeichneten Personen uneingeschränkt zu. Wichtig ist die Eintragung im Wählendenverzeichnis. Dieses wird auf Basis der in den amtlichen Verzeichnissen aufgeführten Daten erstellt.

  • Meine Frage ist nicht dabei und nun?

    Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

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