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Drucksache - DS/2011/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Kosten für die Errichtung von Sportflächen auf dem Regenrückhaltebecken in die nächste Investitionsplanung aufzunehmen und beim Land Berlin anzumelden.
Begründung:
Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, wann die Funktion des Regenrückhaltebeckens am Columbiadamm aufgegeben werden kann, soll diese Baumaßnahme, die deutlich über 5. Mio. Euro kostet und damit außerhalb des bezirklichen Investitionsvolumen liegt, bereits jetzt als Investitionsmaßnahme beim Land Berlin angemeldet werden.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
SchulSport 19.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die Sportstätten auf dem Regenrückhaltebecken in die nächste I-Planung aufzunehmen. Dabei sollen verschiedene Varianten des Baus von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung des Regenrückhaltebeckens, seiner ökologischen Gesichtspunkte und seiner Funktion als Stadtbiotop und Frischluftschneise berücksichtigt werden.
PHI 25.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die Sportstätten auf dem Regenrückhaltebecken in die nächste I-Planung aufzunehmen. Dabei sollen verschiedene Varianten des Baus von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung des Regenrückhaltebeckens, seiner ökologischen Gesichtspunkte und seiner Funktion als Stadtbiotop und Frischluftschneise berücksichtigt werden.
BVV 26.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, die Sportstätten auf dem Regenrückhaltebecken in die nächste I-Planung aufzunehmen. Dabei sollen verschiedene Varianten des Baus von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung des Regenrückhaltebeckens, seiner ökologischen Gesichtspunkte und seiner Funktion als Stadtbiotop und Frischluftschneise berücksichtigt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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