Drucksache - DS/1865/V  

 
 
Betreff: Baumängel in der Wilhelmstr. 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Beseitigung der Baumängel in den Wohnungen des Hauses Wilhelmstr. 3?

 

  1. Welche Schritte hat die Bauaufsicht diesbezüglich eingeleitet?

 

  1. Welche Schritte hat das Gesundheitsamt diesbezüglich eingeleitet?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Beseitigung der Baumängel in den Wohnungen des Hauses Wilhelmstr. 3?

 

Bei der Wohnungsaufsicht sind drei Vorgänge zur Beseitigung von Mängeln eingeleitet worden:

  • Ein Vorgang konnte auf Grund der beseitigten Mängel (Schimmelbefall im Bad und Küche) abgeschlossen werden.
  • Beim zweiten Vorgang muss noch die Kontrolle der Mängelbeseitigung durch die Wohnungsaufsicht erfolgen (Wasserschaden i. V. mit Schimmelbefall in Bad und Küche).
  • Und beim dritten Vorgang läuft noch die Frist zur Anhörung (Mangel: Wasserschäden i.V. mit Schimmel).

 

  1. Welche Schritte hat die Bauaufsicht diesbezüglich eingeleitet?

 

Siehe Frage Nr. 1.

(Anmerkung: Bei Wohnungsmängeln ist grundsätzlich die Wohnungsaufsicht nicht die Bauaufsicht zuständig).

  1. Welche Schritte hat das Gesundheitsamt diesbezüglich eingeleitet?

 

Auf Grundlage der Schädlingsbekämpfungsverordnung wurde letztmalig am 11.03.2020 eine Begehung der Kelleranlage in der Wilhelmstraße 3 durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Es wurden Sicherungsmängel festgestellt, die das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung von Gesundheitsschädlingen begünstigen. Die Hausverwaltung wurde telefonisch über die festgestellten Mängel in Kenntnis gesetzt und auf ihre gesetzliche Verpflichtung der Mängelbeseitigung hingewiesen.

Eine Weiterverfolgung war durch das Pandemiegeschehen nicht mehr möglich. Die Mängelbeseitigung wird angeordnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 
 

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