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Drucksache - DS/1858/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Gesundheitsamt hat mit Stand vom 27. Oktober 2020 insgesamt 38 Verträge mit Honorarkräften, davon entfallen 32 auf den Bereich der Pandemiebewältigung.
Regulär werden bei Honorarkräften keine Anfragen zur Statusfeststellung an die Deutsche Rentenversicherung gestellt. Auch im Falle des Gesundheitsamtes erfolgten keine solchen Anfragen, da seitens des Bezirksamts keine objektiven Zweifel am sozialrechtlichen Status bestehen. Ziel des Bezirksamtes ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anzubieten. Der Abschluss von Honorarverträgen erfolgt daher nur in Ausnahmefällen. Die Honorarkräfte im Gesundheitsamt bedienen einen kurzfristigen und vorübergehenden Bedarf, sie sind zum überwiegenden Teil zu einer geringen Stundenzahl tätig und legen die Lage ihrer Einsatzzeiten selbst fest. Die mit einem Honorarvertrag beschäftigten Personen werden vor Abschluss der Verträge auf eine Selbstversicherungspflicht hingewiesen. Im Honorarvertrag ist dieser Hinweis ebenso festgehalten, wie auf dem Abrechnungsformular der Einsatzzeiten.
Durch die genannten Abläufe wird der Abschluss eines Honorarvertrages nicht als finanzielles Risiko eingeschätzt, insofern erfolgen regelmäßig keine weiteren Vorkehrungen. So auch im Falle der Honorarkräfte des Gesundheitsamtes.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler
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