Drucksache - DS/1858/V  

 
 
Betreff: Situation der Honorarkräfte im Gesundheitsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Honorarkräfte sind im Jahr 2020 im Gesundheitsamt beschäftigt?
     
  2. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurden Anfrageverfahren nach §7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung zur Festlegung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte betreiben?
     
  3. In welcher Weise hat das Bezirksamt Vorkehrungen getroffen r den Fall der Fälligkeit von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für Honorarkräfte, die nicht mehr von der laufenden Vergütung einbehalten werden können?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin               

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Honorarkräfte sind im Jahr 2020 im Gesundheitsamt beschäftigt?

 

Das Gesundheitsamt hat mit Stand vom 27. Oktober 2020 insgesamt 38 Verträge mit Honorarkräften, davon entfallen 32 auf den Bereich der Pandemiebewältigung.

 

  1. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurden Anfrageverfahren nach §7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung zur Festlegung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte betrieben?

 

Regulär werden bei Honorarkräften keine Anfragen zur Statusfeststellung an die Deutsche Rentenversicherung gestellt. Auch im Falle des Gesundheitsamtes erfolgten keine solchen Anfragen, da seitens des Bezirksamts keine objektiven Zweifel am sozialrechtlichen Status bestehen. Ziel des Bezirksamtes ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anzubieten. Der Abschluss von Honorarverträgen erfolgt daher nur in Ausnahmefällen. Die Honorarkräfte im Gesundheitsamt bedienen einen kurzfristigen und vorübergehenden Bedarf, sie sind zum überwiegenden Teil zu einer geringen Stundenzahl tätig und legen die Lage ihrer Einsatzzeiten selbst fest. Die mit einem Honorarvertrag beschäftigten Personen werden vor Abschluss der Verträge auf eine Selbstversicherungspflicht hingewiesen. Im Honorarvertrag ist dieser Hinweis ebenso festgehalten, wie auf dem Abrechnungsformular der Einsatzzeiten.

 

  1. In welcher Weise hat das Bezirksamt Vorkehrungen getroffen für den Fall der Fälligkeit von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für Honorarkräfte, die nicht mehr von der laufenden Vergütung einbehalten werden können?

 

Durch die genannten Abläufe wird der Abschluss eines Honorarvertrages nicht als finanzielles Risiko eingeschätzt, insofern erfolgen regelmäßig keine weiteren Vorkehrungen. So auch im Falle der Honorarkräfte des Gesundheitsamtes.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner-Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: