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Drucksache - DS/1818/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt.
Begründung: Der unmittelbare Anlass dieser Missbilligung der Amtsführung des Stadtrates Florian Schmidt sind die durch das vorschriftswidrige Handeln des Stadtrates begründeten Haushaltsrisiken im Rahmen der pflichtwidrigen Ausübung von Vorkaufsrechten. Dabei sind Zahlungsverpflichtungen von 270.000 € entstanden.
Zudem wurden nicht, wie gemäß § 5 Abs. 7 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) in den Behörden bei allen Angelegenheiten von erheblicher oder grundsätzlicher rechtlicher Bedeutung die juristischen Referate, Reichsämter oder Rechtsstellen rechtzeitig beteiligt.
Zusätzlich wurde die Beauftragte für den Haushalt unter Verstoß gegen § 9 Abs. 3 LHO im gesamten Verfahren der Vorkaufsausübung nicht beteiligt.
BVV 28.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt.
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