Drucksache - DS/1788/V  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung und Ausnahmegenehmigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Striebel, PascalStriebel, Pascal
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie weit ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den ganzen Bezirk und an welchen Stellen hakt es gegebenenfalls?

 

  1. Trifft die Aussage der Gewerkschaft der Polizei zu, wonach die Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg keine Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende erteilen sollen?

 

  1. lt angesichts der bestehenden Möglichkeiten das Bezirksamt eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Anhebung der Gebühren weiterhin klima- und verkehrspolitisch für sinnvoll oder bräuchte es zuvor weitere Ausnahmen, wie sie etwa der Innensenator für Privatautos von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes fordert?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie weit ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den ganzen Bezirk und an welchen Stellen hakt es gegebenenfalls?

 

Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, r den gesamten Bezirk die Parkraumbewirtschaftung einzuführen. r die Einführung ist eine verkehrliche Untersuchung erforderlich, bei der die gesetzlichen Anforderungen an eine Bewirtschaftung sowie die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele berücksichtigt werden. Diese Gutachten liegen nun vor.

 

r die Umsetzung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung braucht das Bezirksamt einen Personalaufwuchs und Räumlichkeiten für ca. 130 Mitarbeitende. Die zeitliche Umsetzung, inklusive der Deckung des Raumbedarfs,rde voraussichtlich 6-8 Jahre dauern. Angesichts dieser Zeitdauer prüft das Bezirksamt die Möglichkeit einer digitalen und automatisierten Parkraumbewirtschaftung, um die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem schnelleren Zeitrahmen umzusetzen.

 

  1. Trifft die Aussage der Gewerkschaft der Polizei zu, wonach die Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg keine Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeitende erteilen sollen?

 

Nein.

 

  1. lt angesichts der bestehenden Möglichkeiten das Bezirksamt eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Anhebung der Gebühren weiterhin klima- und verkehrspolitisch für sinnvoll oder bräuchte es zuvor weitere Ausnahmen, wie sie etwa der Innensenatorr Privatautos von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes fordert?

 

Das Bezirksamt erachtet weitere Ausnahmen als nicht notwendig. Die Forderung des Innensenators ist zumindest für Friedrichshain-Kreuzberg insofern fragwürdig, weil zum einen der Parkraum nachts grundsätzlich nicht bewirtschaftet wird und zum anderen unser Bezirk als Innenstadtbezirk über eine gute ÖPNV-Verbindung verfügt. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Außenbezirken oder im Umland wohnen und über keine gute ÖPNV-Verbindung verfügen, fahren jetzt schon nicht mehr mit ihrem privaten Auto bis in die Innenstadt. Stattdessen fahren sie mit ihrem PKW zu einer ÖPNV-Haltestelle mit guter Anbindung. Von dort aus fahren sie mit den Öffentlichen weiter bis zu ihrer Arbeitsstelle. Unsere Beschäftigten mit Wohnsitz im Bezirk bzw. in der Innenstadt nutzen entweder den ÖPNV oder ihr Fahrrad.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 

 
 

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