Drucksache - DS/1774/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie ein Bolzplatz oder eine Bewegungsfläche auf dem Schulhof der Thalia Grundschule realisiert werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der Schüler*innen, als auch der Nutzung durch Dritte am Nachmittag und am Wochenende gerecht werden kann. Wichtig dabei ist es, die Verantwortlichen der Schule miteinzubeziehen.
Begründung:
Die zunächst geplante Doppelnutzung des zu errichtenden Bolzplatzes auf dem Gelände der Thalia Grundschule kann überraschend nicht realisiert werden. Der Bebauungsplan weist für die vorgesehene Fläche keine Doppelnutzung, sondern allein eine Schulnutzung aus. Diese zunächst vorgesehene Fläche ist allerdings die einzige Fläche auf der Halbinsel Stralau die wegen des Lärmschutzes und der nahen Wohnbebauung überhaupt für einen Bolzplatz infrage kommt. Die Verwaltung hatte bereits die Inselspitze, die in der Drucksache DS/0603/V vorgeschlagen wurde, wegen des nicht ausreichenden Abstands zur Wohnbebauung verworfen. Besonders die Kinder und Jugendlichen auf Stralau brauchen auch in den Nachmittagsstunden und am Wochenende einen Platz, auf dem sie sich kostenlos austoben, spielen und aktiv werden können.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UVKI 12.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie ein Bolzplatz oder eine Bewegungsfläche auf dem Schulhof der Thalia Grundschule realisiert werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der Schüler*innen, als auch der Nutzung durch Dritte am Nachmittag und am Wochenende gerecht werden kann. Wichtig dabei ist es, die Verantwortlichen der Schule miteinzubeziehen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie ein Bolzplatz oder eine Bewegungsfläche auf dem Schulhof der Thalia Grundschule realisiert werden kann, die sowohl den Bedürfnissen der Schüler*innen, als auch der Nutzung durch Dritte am Nachmittag und am Wochenende gerecht werden kann. Wichtig dabei ist es, die Verantwortlichen der Schule miteinzubeziehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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