Drucksache - DS/1746/V  

 
 
Betreff: Gleisdreieckpark I - Allgemeine Situation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lupper, Hannah SophieLupper, Hannah Sophie
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Inwieweit sind Kosten für die Beseitigung von Vandalismus im Park im laufenden Jahr verglichen mit vergleichbaren Aufwendungen im Vorjahr gestiegen oder gesunken? (Ich bitte um Aufschlüsselung der entsprechenden Kosten. Sollte die Kalkulation jenseits der Zuständigkeit des Bezirksamts liegen, bitte ich das Bezirksamt darum, die nötigen Informationen bei den jeweils zuständigen Trägergesellschaften oder Institutionen zu erfragen.)
     
  2. Inwiefern kann eine Einhaltung der Bestimmungen des Berliner Grünanlagengesetzes und des Landes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz der Nutzer*innen, Anwohner*innen und des ökologischen Gleichgewichts im Park, insbesondere nachts, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes sichergestellt werden?
     
  3. Inwieweit wäre die Durchführung einer Aufklärungskampagne zum „Respektvollen Miteinander“ im Park oder in unmittelbarem Umfeld des Parks durch das Bezirksamt umsetzbar?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Inwieweit sind Kosten für die Beseitigung von Vandalismus im Park im laufenden Jahr verglichen mit vergleichbaren Aufwendungen im Vorjahr gestiegen oder gesunken? (Ich bitte um Aufschlüsselung der entsprechenden Kosten. Sollte die Kalkulation jenseits der Zuständigkeit des Bezirksamts liegen, bitte ich das Bezirksamt darum, die nötigen Informationen bei den jeweils zuständigen Trägergesellschaften oder Institutionen zu erfragen.)

 

Die Zuständigkeit der Beantwortung dieser Frage liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. aufgrund der Parkverwaltung bei Grün Berlin GmbH. Das Bezirksamt wird die verantwortlichen Stellen um Zuarbeit bitten und nach Eingang der Rückmeldung die Beantwortung zeitnah zusenden.   

 

  1. Inwiefern kann eine Einhaltung der Bestimmungen des Berliner Grünanlagengesetzes und des Landes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz der Nutzer*innen, Anwohner*innen und des ökologischen Gleichgewichts im Park, insbesondere nachts, außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes sichergestellt werden?

 

Die Einhaltung der Bestimmungen des Berliner Grünanlagengesetzes und des Landes-Immissionsschutzgesetzes kann nachts sowie außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes nur durch die Polizei bewirkt werden.

 

  1. Inwieweit wäre die Durchführung einer Aufklärungskampagne zum „Respektvollen Miteinander“ im Park oder in unmittelbarem Umfeld des Parks durch das Bezirksamt umsetzbar?

 

Das Bezirksamt erhält für die Fläche des Parks keine finanzielle Zuordnung. Die Umsetzung obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. dem Parkverwalter Grün Berlin GmbH.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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