Drucksache - DS/1713/V  

 
 
Betreff: Abstand aus Anstand – auch die Mindestbreiten auf Gehwegen kontrollieren und durchsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenSitzungsleitung
Verfasser:Striebel, PascalHeck, Werner
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
10.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
16.06.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Abstand auf Gehwegen kontrollieren  
VzK_Abstand auf Gehwegen kontrollieren  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung auch die Einhaltung der geltenden Regelungen zur Sondernutzung von Gehwegen zu kontrollieren und entsprechende Verstöße strikt zu unterbinden.

Dabei hat das Bezirksamt zu berücksichtigen, dass aufgrund der Covid19-Pandemie neben dem unbedingt notwendigen Erhalt von ausreichenden Gehwegbreiten aus Gründen der Barrierefreiheit zugleich ein gesteigerter Bedarf an Abstandsflächen besteht.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der bestehenden Infektionsschutzregeln muss das öffentliche Leben vermehrt draußen ablaufen. Erhöhte Abstandsflächen bedeuten zugleich weniger nutzbare Fläche für Gewerbetreibende. Um den teilweise existenziell bedrohten Betrieben entgegen zu kommen, hat das Bezirksamt unter dem Motto „XHain is(s)t draußen - Terrassen für Vieles“ die Möglichkeit geschaffen, dass Gastronomie, Einzelhandel, aber auch kulturelle und soziale Projekte schnell und unkompliziert Flächen nutzen zu können, auf denen zuvor geparkt wurde. Die Genehmigungen werden temporär befristet und bis auf weiteres kostenlos erteilt. Das Bezirksamt begründet diese unterstützenswerte Maßnahmen wie folgt:

 

Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe steigt der Druck, zur Abstandswahrung größere Außenflächen um die ökonomischen Existenz zu sichern. Im Gehwegbereich ist dies mit Blick auf die dort auch jetzt häufig schon sehr engen Platzverhältnisse für zu Fuß Gehende nicht möglich und wird seitens des Bezirksamtes strikt unterbunden. Für solche Fälle, in denen eine nutzbare Gehwegbreite Breite nicht gewährleistet werden kann, sind alle bestehenden Schankvorgärten und Auslagen in ihrer Breite entsprechend zu reduzieren.“

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.931944.php

 

Die Terrassen für Vieles sind jedenfalls im gastronomischen Bereich sehr erfolgreich und es gibt mittlerweile etliche Terrassen, bei denen zwar noch die optische Gestaltung verbessert werden kann, die Einhaltung der Abstände jedoch problemlos gewährleistet werden kann.

Gleichwohl zeigt ein Spaziergang durch unsere mittlerweile auch zunehmend wieder touristisch genutzten Hotspots wie etwa den Simon-Dach-Kiez oder rund um die Bergmannstraße, dass die Sondernutzung der Gehwege trotz fehlender Restbreite nicht etwa reduziert wurde, sondern vielmehr deutlich ausgeweitet wurde und jetzt großflächig auch der freizuhaltende Unterstreifen vollgestellt wird. Die dahinterliegenden Parkplätze bleiben hingegen oft unangetastet. Teilweise stehen Tische und Stühle auf Gehwegvorstreckungen und sogar im Ampelbereich an Kreuzungen und stellen so eine erhebliche Gefahr dar.

 

Auch unter Berücksichtigung der ökonomischen Belange der Gastronom*innen kann jedoch auf die Einhaltung der Mindestbreiten von Gehwegen nicht verzichtet werden. Diese haben im Gegenteil noch an Bedeutung gewonnen. Auf jedem Gehweg muss es jederzeit möglich sein, auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen voranzukommen, und zugleich Abstand zu den bewirteten Gästen zu halten. Die BVV hat mit zahlreichen Beschlüssen zur Schulwegsicherheit und nicht zuletzt dem Beschluss des bezirklichen Fußverkehrskonzepts die Bedeutung von freien und sicheren Gehwegen immer wieder unterstrichen.

 

Da das Bezirksamt extra für die Draußen-Nutzung die gebührenfreie „Parkraumbewirtschaftung“ durch Gastronomiebetriebe ermöglicht hat, kann und muss den Betrieben dann auch zugemutet werden, den Gehweg entsprechend freizuhalten.

Das Bezirksamt ist daher in der Verantwortung, die angekündigten strikten Kontrollen auch tatsächlich durchzuführen. Insbesondere, wenn Kräfte von Ordnungsamt und ggf. Polizei zur Kontrolle der Eindämmungsverordnung ohnehin vor Ort sind, darf kein Auge zugedrückt werden, sondern muss die Einhaltung der Mindestabstände auch auf den Gehwegen kontrolliert und ggf. sanktioniert und durchgesetzt werden.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien

 

 

UVKI 10.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung auch die Einhaltung der geltenden Regelungen zur Sondernutzung von Gehwegen zu kontrollieren und entsprechende Verstöße strikt zu unterbinden.

Dabei hat das Bezirksamt zu berücksichtigen, dass aufgrund der Covid19-Pandemie neben dem unbedingt notwendigen Erhalt von ausreichenden Gehwegbreiten aus Gründen der Barrierefreiheit zugleich ein gesteigerter Bedarf an Abstandsflächen besteht.

 

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung auch die Einhaltung der geltenden Regelungen zur Sondernutzung von Gehwegen zu kontrollieren und entsprechende Verstöße strikt zu unterbinden.

Dabei hat das Bezirksamt zu berücksichtigen, dass aufgrund der Covid19-Pandemie neben dem unbedingt notwendigen Erhalt von ausreichenden Gehwegbreiten aus Gründen der Barrierefreiheit zugleich ein gesteigerter Bedarf an Abstandsflächen besteht.

 

 

BVV 16.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 16.06.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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