Drucksache - DS/1675/V  

 
 
Betreff: Graffiti und Gestaltung von künstlerischen Freiräumen an Friedrichshain-Kreuzberger Schulen ermöglichen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenAbt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Verfasser:Heck, Werner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
02.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (SchulSport) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung ff
09.09.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) vertagt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Graffiti und Gestaltung von künstlerischen Freiräumen an Schulen  
Anlage zur VzK DS/1675/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung und in Absprache mit den Gremien der einzelnen Schulen sowohl beim Neubau von Schulen als auch bei Schulsanierungen Wände oder Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (beispielsweise für Graffiti) durch die Schüler*innen mit einzuplanen. Wenn möglich, sollen diese Flächen dauerhaft für künstlerische Gestaltung und Projekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten auch temporäre künstlerische Zwischennutzungen in Betracht gezogen und ermöglicht werden.

 

Begründung:

 

Das Möglichkeiten künstlerischer Entfaltung und Ausprobierens für Kinder und Jugendliche (und natürlich auch Erwachsene) großen Wert haben, ist heute glücklicherweise kaum mehr umstritten.

 

Auch Künstler*innen und Kreative zeigen oftmals großes Interesse, ihre Ideen und die zu deren Umsetzung notwendigen künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten jüngeren Menschen zu vermitteln.

 

Allein: oftmals fehlen Unterstützung und vor allen Räume, die Solches ermöglichen oder dazu animieren. Der Bezirk Pankow geht nun mit seinem Beschluss (Beschluss-Nr.: VIII-0719/2019) vom 5.2.2019 mit gutem Beispiel voran und nutzt die Schulbauoffensive, solche Möglichkeitsräume für kreativ/künstlerische Entfaltung von Schüler*innen von Anfang an mitzudenken und zu schaffen. Ein Beispiel, dem Friedrichshain-Kreuzberg folgen sollte.

 

 

BVV 17.06.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Ausschuss für Kultur und Bildung (federführend)

 

 

KuBi 09.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung und in Absprache mit den Gremien der einzelnen Schulen sowohl beim Neubau von Schulen als auch bei Schulsanierungen Wände oder Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (beispielsweise für Graffiti) durch die Schüler*innen mit einzuplanen. Wenn möglich, sollen diese Flächen dauerhaft für künstlerische Gestaltung und Projekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten auch temporäre künstlerische Zwischennutzungen in Betracht gezogen und ermöglicht werden.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung und in Absprache mit den Gremien der einzelnen Schulen sowohl beim Neubau von Schulen als auch bei Schulsanierungen Wände oder Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (beispielsweise für Graffiti) durch die Schüler*innen mit einzuplanen. Wenn möglich, sollen diese Flächen dauerhaft für künstlerische Gestaltung und Projekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten auch temporäre künstlerische Zwischennutzungen in Betracht gezogen und ermöglicht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.08.2021

Vertagt.

 

 

 

 
 

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